habe mal das abkopiert da kannst du sehen wo was gebraucht wird u wo du legalieren kannst...hoffe ich hab nix vergessen..

Der deutsche Verlobte muß dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

- Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen Personalausweises

- Fotokopie der marokkanischen nationalen Identitätskarte (CIN)

- 4 Paßfotos

- Geburtsurkunde

- deutsches Führungszeugnis

- Meldebescheinigung

- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch
das Marokkanische Justizministerium in Rabat

- Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft
bzw. Honorarkonsul legalisiert durch das Aussenministerium

- Staatsangehörigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft bzw.
Honorarkonsul legalisiert durch das Aussenministerium

- bei geschiedenen Verlobten: das deutsche Scheidungsurteil legalisiert