habe mal das abkopiert da kannst du sehen wo was gebraucht wird u wo du legalieren kannst...hoffe ich hab nix vergessen..
Der deutsche Verlobte muß dazu in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- Fotokopie des deutschen Reisepasses und des deutschen Personalausweises
- Fotokopie der marokkanischen nationalen Identitätskarte (CIN)
- 4 Paßfotos
- Geburtsurkunde
- deutsches Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Auszug aus dem marokkanischen Strafregister, ausgestellt durch
das Marokkanische Justizministerium in Rabat
- Ehefähigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft
bzw. Honorarkonsul legalisiert durch das Aussenministerium
- Staatsangehörigkeitsbescheinigung der deutschen Botschaft bzw.
Honorarkonsul legalisiert durch das Aussenministerium
- bei geschiedenen Verlobten: das deutsche Scheidungsurteil legalisiert