Hast du dir schon mal eine Zweitmeinung von einem anderem Anwalt eingeholt?

Ich frage mich was es bringen sollte den Antrag zurückzuziehen und nochmals neu zu beantragen? Was sollte das an der Sache ändern? Bearbeitet wird das ja wohl dann wieder von den selben Sachbearbeitern und wenn die beim 1.mal negativ wegen Scheinehe entscheiden, warum sollten sie dann bei einem neuen Antrag anders entscheiden? Das rutscht doch wohl wieder durch die selben Hände..


Was hier Leute von der Sache halten ist meiner Meinung nach eher weniger sinnvoll,denn wir alle kennen den kompletten Sachverhalt nicht, wissen nicht mit welcher Begründung der Verdacht auf Scheinehe besteht und vor allem sind wir keine Fremdenrechtsexperten.

Ich würde an deiner Stelle mal bei einem 2. Anwalt fragen und mir hierbei einen Anwalt suchen der auf Fremdenrecht spezialisiert ist..

LG