Antwort auf:

Soweit ich weiß hätte er mit einem Kind mit der sofort den festen Aufenthaltsstatus und das könnte noch übel für dich enden.


Das ist nicht so ganz richtig.Wir haben 2 gemeinsame Kinder, und mein Mann muss trotzdem immer noch zur ABH um seinen Aufenthaltstitel zu erneuern.
Die Dauer des Titels richtet sich unter Anderem nach der Gültigkeit des Personalausweises.

Dauerhaften Aufenthalt bekommt man auch mit Kind nur,wenn der Lebensunterhalt komplett selbst bestritten werden kann. Also kein ALG I, ALG II, ergänzendes ALG II, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld bezieht.
Dabei ist es dann aber egal,ob einer allein den Unterhalt finanziert oder Beide.

LG LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles