hallo

Antwort auf:
Dass die nicht gesund sind, ist eigentlich bekannt, wird aber verdrängt.


aus wikipedia:

Die Verwandtenheirat spielt eine große Rolle in der humangenetischen Beratung, die aus diesem Grund Stammbäume aufstellt, um das Risiko von Erbkrankheiten abschätzen zu können.
Das Risiko für die Vererbung einer vorhandenen Erbkrankheit beträgt für:[1]
Verwandte 1. und 2. Grades (Vater-Tochter, Bruder-Schwester): ≈ 30% (≈ 50%)
Verwandte 3. Grades (Onkel-Nichte, Halbgeschwister): ≈ 10% (≈ 15%)
Cousin-Cousine 1. Grades: ≈ 5 bis 6% (≈ 8%)
Cousin-Cousine 2. Grades: ≈ 3 bis 4% (≈ 5%)
Unverwandt: ≈ 2 bis 3% (≈ 4%)
Die größten Risiken für die Vererbung von genetisch bedingten Krankheiten liegen bei Nachkommen von Verwandten 1. Grades (Inzest). Bei einem einfachen Paar Cousin-Cousine 1. Grades ist das Risiko um ein Vielfaches kleiner, liegt aber im Vergleich zur Normalbevölkerung noch etwa doppelt so hoch. Ab Cousin-Cousine 2. Grades ist das Risiko dem der Allgemeinbevölkerung nahezu, ab Cousin-Cousine 3. Grades vollständig gleichzusetzen.


wikipedia verwandtenheirat

das verwandtenheirat im christlichen kulturkreis verpönt ist, ist meiner meinung nach eher auf die kirche als auf das tatsächliche risiko einer schweren erbkrankheit zurück zu führen.
koranhörigkeit in der christlichen variante.

wenn man schon einmal in ma war und die augen aufgemacht hat, müsste einem ja auffallen, dass das die zahl der behinderten, deren behinderung auf eine erbkrankheit zurückzuführen ist, wie trisomie 21(?), in keinem verhältnis zur zahl der verwandtenehen steht. ich habe keine statistik zur hand, aber ich nehme vom augenschein her an, dass der anteil der erbkranken in ma sich nicht sich nicht signifikant von dem in de unterscheidet.
auf jedenfall steht er nicht in dem verhältnis, in dem er stehen müsste, wäre die these mit den erbkrankheiten begründet.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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