Ohje, ich bin ja schon ganz verwirrt. Also im März waren wir ja zunächst mal in Frankfurt und dann, ganz richtig, im Mai in München. Ja, und seitdem warten wir. Und deshalb sind wir diesen Monat auch hier in Deutschland und nicht im Urlaub in Marokko :-(

Fiktionsbescheinigung, also wikipedia kann es schöner erklären als ich:
Die Fiktionsbescheinigung (von lat. fictio - Einbildung, Annahme) ist ein Begriff des deutschen Ausländerrechts. Die Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt für eine Tatsache, über die noch nicht entschieden wurde. Eine solche Bescheinigung wird nach § 81 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dem Antragsteller ausgestellt, der einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels stellt.

Der Aufenthaltstitel meines Mannes ist ja mit Ablaufen seines Passes im Juli ebenfalls beendet gewesen, jetzt will er ja einen Antrag auf Verlängerung stellen. Ohne Pass keine Verlängerung, deshalb die Fiktionsbescheinigung (die bezeugt, dass er sich legal in Deutschland aufhält).