hallo

 Antwort auf:
na ..., najib, jm & co - ich denke, ihr habt ein bischen eine (sehr) verzerrte perspektive, in dem ihr in die stiefel des bettlers (der faulsäcke!) schlüpft - von ihm (den bettler) aus gesehen - sind natürlich "alle" muslimen und alle anderen "in die pflicht genommen" - nur "er selbst" NICHT! außer der pflicht, zu "betteln"!

spenden sind doch keine "einforder- oder einklagbaren" opfergaben, "spenden" sind so was von freilwillig wie nur!
nur nochmal zu deinem verständniss anton.
der bettler hat kein einklagbares recht auf almosen, doch der muslim ist verpflichtet almosen zu geben.
das gehört zu den 5 säulen des islams.
und nochmal, dass du es auch richtig verstehst: der bettler hat kein einklagbares recht auf almosen, doch der muslim ist verpflichtet almosen zu geben.
das gehört zu den 5 säulen des islams.

informier dich doch erst und benutze dieses forum nicht als schmierzettel.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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