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Ob in Marokko Religionsfreiheit herrscht wie Du schreibst, da bin ich mir nicht so sicher. Immerhin verbietet aber das islamische Recht den Zwang, um z.B. Juden oder Christen zum Islam zu bekehren.

Vielleicht könnte man eher sagen, dass es in Marokko eine Toleranz der Religionsfreiheit gibt, der Uebetritt zu einem anderen Glauben wird jedenfalls gesetzlich nicht geduldet. Von einer uneingeschränkten Glaubensfreiheit sowie der Freiheit der mündlichen und schriftlichen Glaubensverkündung, auch ausserhalb der kultischen Stätte, einhergehend mit einer Anerkennung der Moral- und Soziallehre kann in Marokko keine Rede sein.

Für einen Muslim besteht auch in Marokko nicht die Freiheit sich für eine andere Religion als den Islam zu entscheiden oder gar Atheist zu werden.