Hallo,
eine in Marokko geschlossene Ehe wird in Deutschland automatisch anerkannt (natürlich braucht man eine übersetzte Heiratsurkunde, je nach Behörde eventuell von in Deutschland beeidigtem Übersetzer gemacht), man kann es dann beim Standesamt eintragen lassen, aber ich hab das z.B. bis heute (zwei Jahre nach Hochzeit) noch nicht gemacht.
Schau doch bitte auch auf die Seite info4alien.de
Ich denke mich zu erinnern, dass man auch eine Familienzusammenführung zum ungeborenen Kind machen kann, und für Familienzusammenführung zum Kind ist keine Deutschprüfung nötig.
Auf den Seiten des Konsulats habe ich dazu jetzt keine Infos gefunden, aber geh mal zu info4alien.de