Er muss den Behörden glaubhaft nachweisen,
das er nach Ablauf des Visums wieder sicher nach Marokko zurückkehrt. Ob es für die Behörde Glaubhaft ist, liegt dann in ihrem Ermessen, die das Visum erteilt.
Wenn es für die Behörde nicht Glaubhaft ist, gibt es auch kein Visum.
Daran haben sich schon viele die Zähne ausgebissen, denn es gibt kein Recht auf erlangen solch eines Visums.