Ich hab noch eine Frage zur Ehefähigkeitsbescheinigung.
Die bekomme ich ja in Rabat, wenn ich mein Führungszeugnis und meine Meldebescheinigung vorlege und das marokkanische Führungszeugnis und mein Ehefähigkeitszeugnis oder?
Müssen diese 4 Sachen dann auf arabisch übersetzt und legalisiert sein? Weil die haben ja nichts mit dem Adoul zu tun oder?