Hi Wanderer

das ist keine Privatsache mehr ,es gibt in D die KV-Pflicht für alle in D gemeldeten Personen.

das ist ein komplexes Thema und ich kann nur jedem empfehlen sich damit zu beschäftigen.

(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5 000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten
§193 VVG

der knackpunkt kann der Wohnsitz sein ,das hat hier schon einige wegen den beitragsrückzahlungen ruiniert.
zunächst kannst du dich mit deinem versicherer vor gericht rumstreiten um ,,wohnsitz,, zu definieren. Viel spaß
die beste Lösung ist in D komplet abmelden und in M anmelden
das hat nichts mit der steuerlichen veranlagung zu tun das ist wieder eine andere sache.

In rentensachen und dem damit verbundenen sozialvers.system ,kenne ich mich nicht aus,aber über allem steht zunächst einmal die KV pflicht in D mit Wohnsitz in D,dann geht es wohl individuell weiter.

best regards
borgward
will auch als rentner in m leben ,merde, muß gleich zur maloche