Für einige von euch sicherlich interessant
Habe ich gerade auf dem Formular zu den Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug gelesen:

(Es geht um den A1-Sprachnachweis) "Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig."


Na super, mein Freund ist Deutschlehrer tanz3


Tränen trocknen, doch das Herz weint weiter!!!