Für einige von euch sicherlich interessant
Habe ich gerade auf dem Formular zu den Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug gelesen:
(Es geht um den A1-Sprachnachweis) "Ausnahmen: Wenn bei der persönlichen Antragstellung ersichtlich ist, dass der Antragsteller die geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig."
Na super, mein Freund ist Deutschlehrer