Sämtliche laufende Kosten und die Anschaffungskosten eines Fahrzeuges kann man in 4 Jahren von der zu zahlenden Gewinn-Steuer absetzen, also 25% pro Jahr.
Ebenso kann man einen bestimmten Betrag bei Reisen absetzen, also Hotelkosten und eine Verpflegundpauschale..
Wenn man also das Womo als Firmenfahrzeug einsetzt und keine Hotelkostenbelege einreicht, also dem FA klarmacht dass man darin auch übernachtet erkennt das das WOMO in diesem Fall als Gesch.Auto an und nicht als Hobbyfahrzeug. Ich hatte in D Jahrelang ein grosses WOMO und damit messen besucht, und es gab bei der Steuerprüfung nie Probleme.
Die Verzollung deiner Waare ist ein anderes problem..die Einfuhrsteuer die du bez. musst bekommst du vom FA wieder, oder kannst du gegenrechnen als Vorsteuer.
Don Ronaldo


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AGRO ÖKONOM; Conseil de gestion et de Agricol.Farm in MIDELT,
Farm Consulting, PLAN VERT und Bewässerung und Solar Pumpen.

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