Hallo Najib,
Er kann auch ohne Auto ausreisen, muss es dann jedoch beim Zollamt abstellen.
Personen koennen bis 3 Monate in Marokko bleiben, Autos jeweils bis zu 6 Monaten im Jahr.
Evtl. ist auch eine Verlaengerung des Aufenthaltes fuer Personen ueber die 3 Monate hinaus moeglich. Das muesste dann mit der oertlichen Auslaenderpolizei gecheckt werden.
Wir lassen z.B. ein Auto waehrend des Winters durchgehend in Marokko und fliegen mehrmals hin und her. Laeuft das auf meinen Namen, dann muss das Auto unter Zollverschluss gestellt werden mit den entsprechenden Kosten. Laeuft es auf den Namen meiner Frau (Marokkanerin), dann braucht sie nur Fotokopien der Fahrzeugpapiere beim Zoll am Flughafen abzugeben, waehrend das Auto bei uns in der Garage bleubt, Kostenpunkt null.
Die Wagenpapiere sind auf meinen Namen ausgestellt, doch bei der Einreise nach Marokko autorisiere ich beim Zoll meine Frau, das Fahrzeug in Marokko zu fuehren.
LG, Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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