Na um einen Daueraufenthalt in Marokko zu bekommen gibt es sicher andere Wege als den gerichtliches Umgangsrecht fuer ein gemeinsames Kind zu erstreiten.

Es gibt da noch einen anderen Thread von Marakech in welchem er sich bitter darueber beklagt,dass er seinen 5 jaehrigen Sohn laut Gericht nur alle 3 Monate und auch nicht allein sehen darf.
Ich denke,wenn es sich wirklich so verhaelt,dann hat das sicher seine Gruende und die Frau wird wohl kaum darauf aus sein auf diesem Weg einen Daueraufenthalt in MA zu erringen.

Und,irgendwie ist mir diese ganze Geschichte mehr als suspekt!