Hallo zusammen
Youssef

Ein juristischer Streit ist einem Gewalttätigen Streit immer vorzuziehen.

Unsere Tages Aufgabe lautet:

ob es eine völkerrechtliche Legitimation für die Sezessions-bestrebungen der Polisario gibt. (aus dem link von Yousseff)

1.Legitimation
Der IGH (Internationale Gerichtshof) bereits eine Rechtsverbindliche Entscheidung getroffen , deren Realisierung wird von Marokko
verhindert .

Das Selbstbestimmungsrecht steht über Territorialen Ansprüchen.

Eine Entscheidung auf Basis Demokratischer Grundwerte, wird bei Diktatorischen Staaten immer auf Wiederstand stoßen.
Von den betroffenen Parteien ist Objektivität nicht zu erwarten, daher ist ein Schlichter , unabhängiges Gremium, UN die beste Möglichkeit einer gerechten und vor allem friedlichen Lösung am nächsten zu kommen.
Die Weltgemeinschaft hat in der Umsetzung von Rezessionsbestrebungen in vielen Fällen schändlich versagt. In aktuelleren Fällen aber bessere Ergebnisse.
Siehe Bosnien, Kroatien ,Kosovo usw

2.Legitimation
Ein Rezessionrecht resultiert schon allein aus den Menschenrechtsverletzungen.
Dazu wäre es nie gekommen ,hätte sich Marokko an 1. gehalten.
Völkerrechtsverletzungen = Rezessionsrecht
(Der Schreiber aus dem link von Youssef , hatte das bestimmt vergessen)
Wer allerdings Gewaltbereitschaft auf seine Fahne geschrieben hat will von Menschen oder Völkerrecht sowieso nichts wissen. Begreiflicherweise.
Denknotwendigerweise mag ich nicht mehr Schreiben.
Begreiflicherweise ist nicht ganz richtig und mehr für Kinder , wegen Begreifen=Anfassen =Verstehen=Aha =Achso Effekt usw.

Zitat:
jedermann und jede Menschengruppe auf Erden besitzt das Recht auf
Selbstregierung - ein Recht, das alle Menschen in ihrem Dasein aus den Händen
der Natur empfangen. Thomas Jefferson 1802 (Ende)

Soweit sollte man in der Denke erst einmal sein und wir haben 2010

Zitat:
Staatsgewalt ohne die Basis einer sie legitimierenden Selbstbestimmungsentscheidung
ist auf Dauer auf die blanke Gewalt zurückgeworfen,
mit allen Folgeproblemen.(ende)

3. Legitimation
Volk im Sinne des Selbstbestimmungsrechts kann dabei auch eine
Volksgruppe sein, die unter rein politischen Kriterien als Minderheit
einzustufen wäre - unter der Voraussetzung, daß dessen Angehörige
halbwegs geschlossen ein abgegrenztes Gebiet bewohnen, das auf territorialer
Basis zu organisieren wäre.

Getrennte Entwicklung über mehrere Jahrhunderte hinweg mit
dementsprechender Veränderung in Zusammensetzung und kultureller
Prägung der Bevölkerung führt jedoch irgendwann zu einer Verselbständigung,
die den Begriff der kolonialen Enklave fragwürdig werden läßt
und schwierige Abgrenzungsprobleme aufwirft.

,,Was im Ergebnis die Fälle Gibraltar oder Ceuta und Melilla, in denen die Wiedereingliederung unter Verweis auf den,, Willen der Bevölkerung,, verweigert wurde,,!!!

http://www.zaoerv.de/52_1992/52_1992_3_4_a_741_780.pdf

Es lassen sich allerlei Legitimationen für Rezessionbetrebungen auf Völkerrechtlicher Grundlage finden, wenn man es denn will.
Irrtümlicherweise hat der Schreiber aus dem link von Youssef die Rezessionsbestrebungen auf die Polisario reduziert und ,,Vergessen,, das das Volk der Souverän ist.
Es mangelt dem Verfasser an der nötigen Objektivität ,seine Schlussfolgerungen ziehen sich bereits von Anfang an wie ein roter Faden durch sein ganzes Statement und beweisen seine vorgefasste Meinung.

Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass Staatlich nicht organisierte Völker auch außerhalb des kolonialen Kontextes Träger des Selbstbestimmungsrechts sein können.

Niemand braucht aber all diese Detail Informationen um entscheiden zu können ob ein Handeln richtig oder falsch ist.

Richtig ist wie auch Najib schrieb,(abgesehen von der Waffel und dem zu Ende denken .lol) ,das Strategische ,Wirtschaftliche Interessen
die Triebfedern sind. Die Liste der Motivation Marokkos ließe sich noch um einiges erweitern, niemals aber findet sich eine Begründung die über dem Selbstbestimmungsrecht/ Menschenrecht zu finden ist.

Es sind also niedere Beweggründe die Menschenleben Kosten, was man in Deutschland Mord nennt .

Ethik
Zitat:
Eine Sezession ist nach der Unrechtstheorie dann rechtsethisch gerechtfertigt, wenn die Mitglieder der sezedierenden Gruppe Unrecht entweder gegenwärtig erleiden oder in der Vergangenheit erlitten haben.(Ende)

Da es aufgrund der Interessenlage zu keiner Einigung kommen kann ist dem IGH folge zu leisten.

Zitat:
Historische Titel haben demnach grundsätzlich hinter
dem Selbstbestimmungsrecht des entsprechenden Volkes zurückzutreten.(Ende)

Über die Rechtslage besteht also bei Demokratischen Werteverstand kein Disput.

http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?id...e=966434986.pdf

Eine Verbindung mit Kant lässt sich hier auch nicht vermeiden:
Zitat:
Das Prinzip der Selbstbestimmung wurde in der Philosophie der Aufklärung so ausdrücklich formuliert und war zunächst ein individuelles Recht, eng verbunden mit dem Kantschen Begriff der „Mündigkeit“. Die Wandlung zum Gruppenrecht begann bereits mit dem Ringen um die Religionsfreiheit.(ende)
http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_V%C3%B6lker

Es ist also auch eine Frage der Aufklärung und des Islamischen als auch des Diktatorischen Rechtsverständnisses das aktuell kein Konsens möglich ist.

Interessanter wären einige Zukunft Szenarien zu talken.
Zb. Ist die Polisario die geeignete Alternative?
Ist ein Neuanfang mit Marokko möglich und evtl .die bessere Lösung?
Welche Aufgaben hat die Völkergemeinschaft bis zur Stabilisierung zu Übernehmen?

Viel Spaß mit den Links, zugegeben etwas Umfangreicher aber der Sache dienlich.

Last one:
In demokratischen Ländern wie Spanien haben ethnische Minoritäten im Lauf der Jahrzehnte einen Grad der Autonomie erreicht, der gewaltsames Aufbegehren gegen die Zentralgewalt als unverhältnismäßig erscheinen lässt. In diktatorischen Regimen ist das anders.!!!

http://www.tagesspiegel.de/meinung/das-kosovo-steht-nicht-allein/1889078.html


see you
Borgward