hierzu wollte ich nur noch schnell was erwähnen:

ein Anwalt ist schweineteuer und kann dir in der Regel nicht helfen, es sei denn, jemand handelt gegen das Gesetz.

Das Standesamt muss die Ledigkeitsbescheinigung nicht anerkennen wenn es nicht die "Richtige" ist.

Choufani hatte uns auch auf Nachfrage gesagt, die Ledigkeitsbescheinigung muss aktzeptiert werden, ist sie aber nicht. (Wir haben sie dann später zur Beantragung des Visums benutzt, denn die Botschaft hat sie sehr wohl aktzeptiert.)

Was ich sagen will. Der Honorarkonsul kann nur darüber sprechen, was die Botschaft aktzeptieren würde bzw. wie seine Erfahrungen mit den deutschen Behörden sind. Bei unserem Fall hat er auch nicht gewusst was machen geschweige denn, wo besorgen.

Ich kann nur immer wieder sagen, informiere dich, woran sich der Typ aufhängt und "kämpf" dagegen an. Dass er sie nämlich im Allgemeinen nicht aktzeptiert ohne Begründung, glaub ich nicht.

Und, bleib dran und lass den Kopf nicht hängen...