Hallo,

Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichenschildern ist der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung.
Das Ausfuhrkennzeichen ist in Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, und nur gültig
(für Marokko) zusammen mit einer grünen internationalen Versicherungskarte.
Diese Daten werden beim Grenzübertritt nach Marokko festgehalten.

Nach Deinen Angaben ist das Auto ab Oktober nicht mehr versichert, und darf also im öffentlichen Straßenverkehr in Marokko nicht mehr bewegt werden.
Sollte Dein Schwager das Auto benützen, dann fährt er eine „gefährliche Nummer“.
Ab Oktober gibt es hier verstäkte Verkehrskontrollen wegen der neuen Gesetze im Straßenverkehr.
Bei einer Routinekontrolle dürfte das Fahrzeug sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

gp