Aktueller Stand der Dinge:
"Sie" scheint doch nicht in Marokko zu sein, sondern ist hier geblieben. Ein Bekannter von mir hat sie kürzlich in der Stadt gesehen. Überraschung...

Ich dachte bisher, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und sie weniger als zwei Jahre mit dem Ehepartner zusammen gewesen ist, sie dann ausreisen muss. Falsch gedacht. Sie kann einen Antrag auf Verlängerung der AE stellen, § 81 Abs. 4 AufenthG. Das habe ich nun in Erfahrung bringen können.

Für eine Verlängerung der AE muss man bestimmte Gründe angeben. WELCHE das nun sind, weiß ich natürlich nicht. Könnte aber mit ihrer Arbeit, ihrem Arbeitgeber, zusammenhängen. Im Dienstleistungssektor werden ja immer Kräfte gesucht. Sie hat sich in den wenigen Monaten in D top integriert, spricht gutes Deutsch (da brauchen andere Jahre für...), hat schnell eine Arbeit gefunden (was manche auch kaum schaffen...) und kann dann von einem Teil des verdienten Geldes auch noch locker ihre Familie in Marokko unterstützen. DAS wären meiner Ansicht nach z. B. genug gute Gründe, um eine AE verlängert zu bekommen und trotz der Trennung vom Ehepartner weiter in D bleiben zu können. Geschickt gemacht...Kompliment.
Gruß,
HeinzMann


Last edited by HeinzMann; 02/10/10 07:48 PM.

Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!