ich will ja niemanden verwirren, aber ich habe im juli diesen jahres geheiratet und bei mir war es ganz anders..

also die kopie meines personalasuweises habe ich direkt bei der österr. botschaft beglaubigen lassen (würden auch reisepass kopie beglaubigen)

mir wurde von vielen erzählt, dass ich im vorhinhein aus österreich nichts beglaubigt mitbringen muss. mein mann hat dann aber beim familiengericht und beim adoul nachgefragt und die haben dann gesagt, dass ich schon die papiere vorher beglaubigen lassen muss..

so habe ich in österreich alles legaliseren lassen und in marokko dann übersetzen lassen. dank thaimaroc, habe ich es auch nach langem hin und her geschafft, dass mir das marokkanische konsulat meine papiere ohne übersetzung legalisiert hat.

habe dann legalisierte dokumente in marokko von einem dolmetscher übersetzen lassen, der vom marokkanischen familiengericht anerkannt ist UND ich musste danach überhaupt gar nichts mehr legaliseren lassen in marokko, keine kopien, keiner orginale, keine stempelmarken nichts...
allerdings hat sich das familiengericht meine ganzen orginale behalten, und es ist mir eingentlich erst nach der eheschließung eingefallen, aber das war mir egal, da ich zB mein führungszeugnis oder meldezettel nicht mehr brauche. höchstens die abschrft aus dem geburtenbuch und staatsbürgerschftsnachweis irgendwann mal wieder und die bekomme ich eh jederzeit in österreich wieder wenn ich sie brauche..

wollte nur mal schreiben wie es bei uns war..
aber am besten ist immer wenn der verlobte zum familiengericht geht, sich eine liste holt, dort nachfragt was wo legaliert gehört oder eben nicht, und genau daran halten

lg