Hallo Renate,
Ist die Frau, die Dir das erzaehlt hat, zufaellig mit einem Cousin des Koenigs verheiretet? Der hat naemlich vor Kurzem eine Deutsche geheiratet. Dann mag ihre Aussage durchaus zutreffen.
Fuer den Rest der Sterblichen ist das marokkanische Fuehrungszeugnis unabdingbar. Ich legte meine spanischen und deutschen Fuehrungszeugnisse vor, doch fuer die interressierte sich niemand.
Dagegen musste ich in Fes das in franzoesisch ausgestellte Fuehrungszeugnis des marokkanischen Justizministeriums sogar noch ins Arabische uebersetzen lassen, damit es dort vom Familiengericht anerkannt wurde.
LG, Theoi


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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