hallo

Antwort auf:
es geht um den lebensmittelpunkt. nach deutscher Rechtsprechung hat man den lebensmittelpunkt in D , wenn man in D gemeldet ist und der steuerpflicht unterliegt. das ist und nicht nur das ist bei mir der fall.


wenn das so ist, warum machst du dir dann sorgen?
dann ist doch alles ok. soll sie dich doch anzeigen, so oft und so lange sie will.
so würde ich die sache betrachten.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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