hallo najib,
es geht um den lebensmittelpunkt. nach deutscher Rechtsprechung hat man den lebensmittelpunkt in D , wenn man in D gemeldet ist und der steuerpflicht unterliegt. das ist und nicht nur das ist bei mir der fall. ich weiss nicht, was josi alles überprüft hat, bevor sie anzeige beim auswärtigen amt gegen mich erstattete.
ob das nun strafrechtlich relevant ist oder sein könnte, überlasse ich dir, liebe najib, du weisst doch eh alles
gut sieht es jedenfalls nicht aus für josi
gruß walu