hallo

Antwort auf:
Für den Konsum von Drogen gibt es in Marokko nach wie vor einen Paragraphen im Code Pénal.


für den konsum von hamburgern während des ramadan auch.

josi,

je mehr latino schreibt und ich über sie erfahre, desto mehr denke ich, dass es sich bei ihr um ein mädchen handelt.
die intrigen, von denen wanderer berichtet, sind doch typisch weiblich, und mit dem grossen bruder drohen, wenn man selbst nicht weiter weiss, doch wohl auch.

wahrscheinlich hat sie nachmittags frei, weil sie morgens einen putzjob hat.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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