Salam,

Ein sehr nettes Thema... Krankenversicherung!....

Es ist tatsächlich so, dass die KV sagt, man versichert erst, wenn der Partner einen Aufenthaltstitel hat, die ABH aber erst einen austellt, wenn eine KV vorliegt... das leidige Thema hab ich auch durch.

Nerv die Kv solange, bis die dir eine formlose Bestätigung zuschicken, dass dein Mann versichert wird. Da du deinen EHEmann "logischerweise" Familienversicherst, ist es auch logisch, dass der ab der Einreise familienversichert wird... Die Versicherung datiert die Versicherung zum Einreisetag zurück, sobald Du den Aufenthaltstitel abgibst. Versichert ist er aber, sobald er deutschen Boden unter den Füßen hat!

Ich hatte das gleiche Problem wink Man muss nur Nerven!

L3bess

Roy