Hallo zusammen,

Pia, es hat alles hingehauen.. ich freue mich jeden Tag mehr, den richtigen Weg gegangen zu sein.

Kamel, dein monatliches Gehalt ist völlig ausreichend für die Hochzeit in Marokko. Du brauchst lediglich eine Lohnbescheinigung und deinen Arbeitsvertrag für die Hochzeit!

Für die FzF ist dein Verdienst völlig egal. Die ABH fragt zwar danach, aber Du musst kein Mindestgehalt nachweisen. Wie Pia schrieb, genügend Wohnraum für 2 Personen und eine Krankenversicherung für deinen Partner. Mehr ist nicht nötig! Man fragt nur nach deinem Verdienst, um den Zeitraum für den Aufenthaltstitel einzuschätzen. Der Aufenthaltstitel (1 oder 3 Jahre) geht ja mit dem Visum einher. Also... wenn deine Frau das visum beantragt, beantragst Du gleichzeitig den Aufenthaltstitel... Es sind eigentlich aber 2 verschiedene paar Schuhe.

Mach Dir bitte keine Sorgen wegen deines Gehaltes, das ist völlig ok...Du hast einen Arbeitsvertrag, bist Deutscher... muss man garnicht diskutieren... es ist alles Ok! Keine Sorgen machen, heirate deinen habibi und fertig.... Die FzF MUSS gewährt werden! Egal was Du verdienst, auch wenn Du HartzIV Empfänger wärst! Man Prüft allerdings, ob es nicht möglich wäre, dass Ihr Euren Lebensmittelpunkt nach Marokko verlegen könntet...

Ist aber erst mal garnicht wichtig ... Wenns Probleme gibt... einfach fragen.. Ich hab nun mittlerweile schon ein Angebot bekommen... Ich soll Beamter in Marokko werden lachen1 ... Da meine Papiere immer perfekt sind...

Ich danke Allen, die mir für meine Zeit des Kampfes beigestanden haben... für die Glückwünsche von Euch.. Merci beaucoup...

Ganz liebe Grüße Roy