Hallo Sylvia,

meine Freundin lebte, konvertierte und heiratete in MA.
Eine Scheidung kam für den Mann nicht infrage, da er mit seiner Erstfrau Kinder hatte. Die Heirat war behördenmässig auch ein grosser Aufwand, da DK in MA kein direktes Konsulat unterhält.

DK ist nicht mehr so liberal wie früher, das stimmt. Aber wenn die Ehefrau dänische Bürgerin ist und die Einkommensverhältnisse etc. stimmen, kann einer Einreise des Ehemanns nichts entgegengesetzt werden. Pflicht ist der Schulbesuch zur Erlernung der dänischen Sprache. Der Unterricht muss von der Ehefrau erstmal bezahlt werden.

Wenn ich daran denke, wie sehr meine gute Nachbarin unter den Umständen als Zweitfrau leidete, dann kann ich dir nur wünschen, dass dir dieses erspart bleibt.

Muss es denn unbedingt die Zweitfrau sein? Warum nicht eine klare, saubere Trennung ? Nimm mir's nicht übel und denke gut darüber nach, ehe du den Schritt wagst. Lese bt ganz genau die Moudawana durch.

Gute Nacht,
Elvire