Also meine frühere Wohnungsnachbarin in MA ist als dänische Staatsbürgerin ganz offiziell Zweitfrau in MA geworden. Welche Papiere sie benötigte - ich erinnere mich nicht mehr daran - liegt schon mind. 10 Jahre zurück.

Ali sagte auch immer, nein, nein, nie nach DK will ich gehen. Er hatte auch einen guten Job und sein Einkommen; indirekt wurde die Familie auch von der Zweitfrau alimentiert. Jetzt, da er älter ist (troisième âge) und das Einkommen nachgelassen hat, reist er doch ganz gerne nach DK, um sich die Aufenthaltsgenehmigung zu sichern. Also sage nie, nie ...(wie in einem früheren posting mal angedeutet). Verheiratet ist verheiratet, auch als Zweitfrau. Am besten du liest dir mal genau die neue Moudawana durch, damit du die Gesetze kennst.

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber hast du dir selbst schon mal die Frage gestellt, aus welchem Grund die Erstfrau einer Zweitfrau zustimmen sollte??

Bei meiner dänischen Freundin waren es die Vorteile, die diese den Kindern aus der Erstehe bieten konnte: sie bezahlte für die Kids teure Privatschulen, die Älteste konnte durch sie in DK studieren etc. etc.

Die Frage deiner C.S. wäre im Falle einer Verheiratung, auch als Zweitfrau, sofort und gleich geregelt. Als Ehefrau hast Du Anspruch darauf, ohne Nachweis von Einkommen.

Elvire