hallo zusammen!

ich fürchte, dass ich ein altbekanntes thema aufwärme, bin jedoch leider bisher im forum nicht ausreichend fündig geworden.

verlangt der marokanische staat vom deutschen partner wirklich ein ehefähigkeitszeugnis?

wenn ja, dann kann nämlich folgender, bizarrer sonderfall eintreten:

1. laut auswärtigem amt gilt folgendes:
Das zuständige deutsche Standesamt darf ein Ehefähigkeitszeugnis nur
ausstellen, wenn der beabsichtigten Eheschließung der Verlobten im
Ausland aus Sicht des deutschen Rechts kein Ehehindernis entgegensteht.
Damit soll vermieden werden, dass ein deutscher Staatsangehöriger im
Ausland eine Ehe eingeht, die nach deutschem Recht aufhebbar ist, weil
die Voraussetzungen für eine Eheschließung aus deutscher Sicht nicht
gegeben waren.


2. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, prüft dessen
Ehefähigkeit grundsätzlich das ausländische Standesamt beziehungsweise
die für die Eheschließung im Ausland zuständige Stelle. *Die Beibringung
eines Ehefähigkeitszeugnisses für den ausländischen Verlobten ist gemäß
§ 39 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes grundsätzlich nicht
erforderlich.*_ _Dennoch hat das deutsche Standesamt auch Feststellungen
über die Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu treffen.
Es verlangt deshalb Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und
prüft, ob in seiner Person ein _doppelseitig_ wirkendes deutsches
Ehehindernis liegt (z.B. Doppelehe, Verwandtschaft, Adoptivverwandschaft).

Dies soll den deutschen Verlobten dagegen sichern, dass seine im Ausland
geschlossene Ehe in Deutschland aufhebbar ist.


tritt nun aber der fall ein, dass ein marokanischer mann eine deutsche als 2. frau heiraten möchte, was in marokko ja legal wäre, würde sich in dem fall, dass der marokanische staat ein ehefähigkeitszeugnis der deutschen verlangt, ein ehehinderniss ergeben, auch wenn die beiden in marokko heiraten wollen, und dies alles nur, weil laut deutschem gesetz, wenn ich es richtig verstanden habe, generell bei fälligkeit eines ehefähigkeitszeugnisses eine ledigkeitsbescheinigung des marokanischen partners gefordert wird, aber in diesem fall "beißt sich doch der hund in den schwanz"?!!

ich finde das alles recht kompliziert, kann mir jemand sagen, ob ich mit meinen vermutungen richtig liege?

kann man dann also tatsächlich NICHT in marokko heiraten, obwohl es dort legal wäre, nur weil sich der deutsche staat einmischt???

und wie könnte man dann in so einem fall eine ehe realisieren???

vielen dank für die klärung des wirrwarrs!!!