Hallo chariff,

ich muss Dich leider widersprechen.
um nach Chari3a heiraten zu können, braucht man keinesfalls eine Anerkennung durch irgendwelche Ämter.
Die Hauptgegenstände einer Eheschließung sind folgende:
Der Bräutigam, die Braut, der Wali (Vater oder Vormund der Braut, wenn sie Muslimin ist), die Brautzeugen (mindestens zwei) und Al Mahr (Brautgabe)

Die Eheschließung gilt als Vertrag zwischen zwei Partnern. Der Wali übernimmt stellvertretend für die Braut die Ausarbeitung des Ehevertrages (der kann auch nur mündlich sein). Der Bräutigam hält im Ehevertrag die Zahlung eines „Mahr“ fest, zu dieser er Verpflichtet ist.
Beide Vertragspartner (Wali und Bräutigam) müssen ihre Worte bzw. Ausdrücke so wählen, dass ihre Absicht einen Ehevertrag zu schließen, eindeutig und unmissverständlich daraus hervorgeht.


Edit:
Die Heiratsurkunde, die von Konsulat verlangt wird, handelt es sich um das Blatt "Heiratsurkunde" vom Stammbuch der Familie oder um den "Auszug aus dem Heiratseintrag ..." ?

Merci

Last edited by LionM; 12/05/10 02:29 PM.