Hallo Dolphin

Ok - von so einem Kleingewerbe bin ich nicht ausgegangen.
Habe das erste Posting nicht richtig gelesen.

Mein Steuerberater würde auf jeden Fall so eine Art "Rechnungen"
mit Ersatzbelegen in Form von Visitenkarten nicht aktzeptieren.

Aber wenn er natürlich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss und
so eine Minigewerbe betreibt, ist das was anderes.Und nur privat ein paar Teile, so als Taschengeld verkauft.

Es hat sich auch so angehört ob er die Ware auch nicht verzollen würde oder irgendetwas überhaupt anmelden möchte.
Wenn das nicht so ist, dann sorry.

Ich habe mich jedenfalls beim Zollamt selbst erkundigt,
da habe ich ganz andere Auskünfte bekommen.
Eine Kollege hat am Zoll schon mal Probleme bei Einfuhr von
nur 6 Teilen bekommen.
Ein anderer wegen Ledermaterial, das er mit dem Bus einführen
wollte und nicht angegeben hat.

Ein anderer weil der Koffer geöffnet wurde, und der voll mit
Ketten und Schals war aus China.
Also besser angeben.

Es kommt bei der Einfuhr von Waren jeweils auf die Artikel
darauf an, was an Zoll verlangt wird.
Da sollte er sich schon erkundigen.
Es gibt dann Formulare wo er einmalig bis 1000 Euro einführen darf.

Ich habe gestern einige Firmen im Internet(Grosshändler)
aus Marokko gefunden, wo man extrem billig einkaufen kann.
Die haben sehr niedrige Preise.Kommt natürlich auf die Stückzahlen drauf an.
Z.B Seidenwebtaschen für 5-8 Euro. Da kauft er billiger ein
wie im Souk.Z.B. wenn er damit auf Märkte gehen wollte.
Und andere Artikel en bloc.

www.maroc-artiza.com

und andere...

Auch bei Ebay kann er Probleme bekommen, wenn man erkennt das
es sich um einen Handel und nicht um einen Privatverkauf handelt.Also ohne die Kleingewerbeanmeldung!

Ich muss bei meinem kleinen Ladengeschäft auch an die Berufsgenossenschaft und IHK bezahlen auch ohne Angestellten.
Aus Versicherungsgründen. Ich muss auch selbst meine Arbeits
stunden, die ich leiste angeben.

Ok Chariff ist ja Angestellter, da ist es wieder etwas anderes.
Aber auch ein Forumsmitglied, die Fotogestaltung nebenher macht, zahlt an die Berufsgenossenschaft und IHK.

Auch auf den Märkten, kann er ohne Anmeldung, wenn es sich nicht nur so um eine Art "Flohmarkt" handelt, Kontrollen unterliegen.

Wenn er das Kleingewerbe angemeldet hat, natürlich nicht.

Ausserdem kann sich ja Chariff bei der Industrie- und Handelskammer erkundigen.

Eine Einkommensteuererklärung ist auf jeden Fall zu machen, Die
hat er wahrscheinlich bei seinem Einkommen bis jetzt nicht
machen müssen. Aber wie du ja sagst, da findet er bestimmt
jemand, der ihm das macht

Buchführung war vielleicht nicht der Richtige Ausdruck.

Ich hab auf jeden Fall schon genug Ärger mit dem Finanzamt gehabt.Und bei meinem Minibetrieb schon mehrere Steuerpfüfer im Haus erlebt. Allerdings in 35 Jahren.
Ich hab immer das Gefühl. die haben nichts besseres zu tun.
Daher bin ich sehr korrekt in diesen Dingen.

Es ist auf jeden Fall besser sich offiziell zu erkundigen, als zu blauäugig an die Sache heranzugehen.Auch in Bezug auf seine
Festanstellung in Deutschland.

War nur gut gemeint.

Theomarrakchi wie er schon sagte, hat da jahrelange Erfahrung.

Liebe Grüsse

Gabriele