hallo Chariff,

alles halb so wild.

Zitat: "Meine Probleme ist jetzt nür die Fiananzamt ob ich mehr steuern vorzahlen muss obwohl ich nr per internet und vielleicht privat paar teile verkaufen werde."

keinesfalls. in deiner Situation musst du definitiv keine Steuern vorauszahlen, sondern nur den Wareneinsatz für die Erstausstattung.

@mogador, da stimnmt einiges nicht:

Umsatzsteuer muss weder vor oder nach der Anmeldung eines Kleingewerbes gezahlt werden, wenn die Freigrenze von 17.500 € nicht überschritten wird. Umsatzsteuervoranmeldung kann genutzt werden, bietet sich bei chariff jedoch nicht an.

Eine Buchführung ist bei Keingewerbe auch nicht Pflicht. Es reicht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, die an keine bestimmte Form gebunden ist und mit jedem besseren Steuererklärungsprogramm bei der Einkommenssteuererklärung erfolgen kann.

Eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist keine Pflicht, wenn man kein Personal beschäftigt.

Schwarzhandel wäre es nur dann, wenn die Einfuhr nicht verzollt wird und die Ergebnisse aus dem Gewerbe bei der Einkommenssteuererklärung verschwiegen würden.

@chariff, folgende Vorgehensweise ist denkbar:
Wenn du im Souk ohne Rechnung einkaufst, kannst du EIGENBELEGE erstellen, also zB 10 Taschen für xxx DH bei Shop Ali Baba oder 10 Halsketten für xxx DH bei Handwerker M.A. Vielleicht gibt es Visitenkarten, die du an die Belege anheften kannst. Bei größeren Posten sollte eine Quittung auch im Souk möglich sein.

Wenn die Ware in Deutschland am Bus abgeholt wird, hast du deine EIGENBELEGE dabei und kannst korrekt verzollen. Falls kein Zollbeamter zugegen ist, musst du bei der zuständigen Zollbehörde kurzfristig den Zoll initiativ entrichten.

Danach kannst du legal, auf welchem Weg auch immer, verkaufen.

Bonne Chance