salam aleikum,

die Frage hab ich auch schon oft beantwortet... aber ich tue gern noch einmal...

Zur FzF für den Ehepartner musst du kein Einkommen nachweisen!!! Die ABH fragt danach... das hängt aber damit zusammen, um einschätzen zu können, welchen zeitlich begrenzten Aufenthaltstitel sie ausstellen.. 1 oder 3 Jahre... Schau mal nach... es gilt immer noch §6 Abs 1 GG .. wenn ich mich nicht grad irre...

Wenn Du mal nachgeschaut hättest, wäre Dir aufgefallen, dass mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels eine Arbeitserlaubnis einhergeht! Eine Kranken- bzw. Pflegeversicherung kann man als Familienversicherung abdecken, wenn es sich um den Ehepartner handelt.

Eine Antwort auf ALG II werd ich garantiert nicht geben....Das gibts es für mich nicht und für meine Frau auch nicht!... Jeder hat einen Arsch zum bewegen... also erspar ich mir darauf auch eine Antwort.....

jetzt aber feierabend... morgen fliegen wir mal wieder bisl in der weltgeschichte rum....evtl. morgen live aus almamlaka al makrebia

laila saida ...

Roy