Liebe Keela, liebe a'isha,

vielen Dank für eure Beiträge.
Ja, es ist ein Teilerfolg, der dann etwas bewirkt (zum Beispiel für Bentami), wenn andere Eltern ähnliche Urteile / Entscheidungen erreichen können. Ein Urteil allein macht den Weg noch nicht frei.
1,) kann die Gegenseite in Revision / Berufung gehen, was sie sehr wahrscheinlich tun wird. Wir (mein Mann und ich) sind mit dem Thema noch nicht durch.
2.) müsste eine solche Grundsatzentscheidung wohl auch für andere Bundesländer ergehen.

Unser Rechtsanwalt vertritt ein weiteres Paar in Hessen, ähnliche Sachlage, das Kind ist derzeit immer noch in Algerien und bekommt kein Visum für die Adoption in Deutschland. Die Klage in Hessen läuft auch darauf hinaus, das Jugendamt zur Stellungnahme zu verpflichten. Es gilt, den armen Eltern und dem Kind die Daumen zu drücken!

viele Grüße,
Malika M