Hallo Hans,

wenn es belegt ist, dass es sich um eine Scheinehe gehandelt hat, sind die Aussichten für eine Aufenthaltsgenehmigung mehr als nur trüb. In Punkt 27 des Antrages für einen Aufenthaltstitel taucht ja schon die Frage auf, "ob man schon mal abgeschoben wurde". Wenn sie dann wahrheitsgemäß antwortet.... ???? Scheinehen zählen doch eh nicht als rechtskräftige Ehe, soweit mir das bekannt ist. Wäre dann doch die Frage, was sie als Einreisegrund angeben würde? Sicher doch aber keine "neue" Ehe oder?

Du bist doch auch mit einer Marokkanerin verheiratet soweit ich das noch in Erinnerung hab oder?

Lg Roy