grin mir is damals in meinem jugendlichen Leichtsinn nichts besseres eingefallen....egal, erfüllt ja heute noch seinen Zweck wink

Aber selbst die Benennung ist meines Erachtens nicht mal großartig abweichend. Im übrigen ist es für schweizer Heiratswillige auch identisch. Man braucht also keinerlei Legalisationen in Deutschland, Österreich und Schweiz... mit den Papieren zum Übersetzer (nachdem man mit dem Ehefähigzeitszeugnis bei der Botschaft, danach beim mar. Außenministerium war und beim Justizministerium in Rabat sein mar. Führungszeugnis geholt hat) .... den ganzen Krempel, dann glaub 4 mal kopieren und los gehts mit der Rennerei auf den mar. Behörden für die Einwilligung der Hochzeit.....

A´isha, ich hab die ganze Prozedur mit den Papieren schon hinter mir und bin schon stolzer Ehemann wink Ich versteh die Sorgen die man hat und nicht weiß wo man zuerst hinlaufen soll, deshalb helf ich gern. wink

LG Roy