Ich meine das ich dies hier schonmal gelesen habe. Es gilt das recht in dem Land wo die Ehe gelebt wird.

Hier auch ein Auszug wenn du in Marokko leben würdest und es zu einen SORGERECHT kommen sollte

Antwort auf:
sorgerechts - regelungen
Für gemeinsame Kinder können Sorgerechtsregelungen in einen Ehevertrag aufgenommen werden. Allerdings bedürfen sie, wenn die alleinige elterliche Sorge für einen Partner vorgesehen ist, in Deutschland des Beschlusses durch das Familiengericht. Einem entsprechenden Antrag wird vom Gericht bei Zustimmung des anderen Ehepartners regelmäßig stattgegeben.

In islamisch geprägten Ländern ist das Sorgerecht so geregelt, dass der Vater die gesetzliche Vertretung der Kinder, die Mutter das Erziehungsrecht hat. Im Fall einer Scheidung im Heimatland des Ehemannes muss also damit gerechnet werden, dass das Sorgerecht dem Vater zugesprochen wird bzw. er es laut Gesetz bereits hat. Das bedeutet, dass eine Ausreise der Kinder mit der Mutter nur mit der väterlichen Zustimmung möglich ist. Eine Vereinbarung im Ehevertrag, die vorsieht, dass die deutsche Mutter das Sorgerecht und die Reisefreiheit für die Kinder hat, ist nach Mitteilung deutscher Auslandsvertretungen im Konfliktfall nicht durchsetzbar.



Wie es mit Erbe ist , ist eine gute Frage die mich in Zukunft sicherlich auch beschäftigen wird.

HIER AUCH NOCHMAL was ich vermutet hatte und gelesen

Antwort auf:
Zweite Stufe: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt:
Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986.
Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft.


wenn der gemeinsame Wohnsitz in Deutschland ist ,gilt das deutsche Recht.

Was mich aber verwirrt in dem Satz ist das "deutsch/türkische Ehe ,in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird"
Heisst das nun das wenn man mal in der TÜrkei gelebt hattte oder das dort auch die Eheschliessung regestriert ist ????

Last edited by ThaiMaroc; 25/02/10 05:08 PM.