Selbst bei einer Heirat in Deutschland mit einem ausländischen Partner ist es rein rechtlich gesehen eine Familienzusammenführung. Auch wenn noch kein familieres Verhältnis besteht. Mir war das auch nicht so bewußt, bis mich die Botschaft darüber aufgeklärt hat. Es macht bei der ABH keinen Unterschied was Wohnraum und Lebensunterhalt angeht. Ich hab den Beamten direkt gefragt, ob er meinen Mietvertrag sehen möchte und er hat darauf hin klar mit nein geantwortet und meinte nur, dass die Lohnbescheinigungen ausreichend sind. Und natürlich der Perso.

Last edited by Saico; 17/02/10 02:08 PM.