hallo nurija!

danke für die antwort!

ja ich habe schon oft gehört, dass ich alles vorbeglaubigen lassen muss. ich habe auch schon bei der marokk. botschaft in wien angerufen und die haben mir die auskunft gegebn, dass ich alle meine dokumente als erster übersetzen lassen muss, dann vom österr. außenministerium zwischenbaglubigen lassen muss und als letztes von der marokk botschaft in wien überbegalubigen lassen muss.. also stimmt das überhaupt nicht??
braucht ich für die beglaubigung durch die österr. botschaft in rabat nicht zumindest die beglaubigung meiner dokumente durch das österr. außenministerium? oder auf welcher grundlage kann die österr. botschaft in rabt meine dokumente dann beglaubigen? woher weiss die, dass diese dokumente alle legal bzw. original sind? wie lange braucht denn die österr. botschaft bzw. die deutsche für die beglaubigung?
wieviel sind 150 dh in euro?
mein verlobter kommt aus casablanca..