salam

ich bezog mich auch auf die fzf. um eine fzf zu beantragen muss man ja verheiratet sein.auch bei der fzf beträgt das alter 18 jahre und nicht 21 jahre. und im bezug auf gerichtsbarkeit bei 18 jährigen ist es nicht immer so, dass bei 18 jährigen jugendstrafrecht angewandt wird.es liegt im ermessen des richters und wie ausgereift der 18 jährige ist.:-)