@ slimjim es geht hier nihct um eheschliessung uns ist schon klar das man junger sein kann als 21 um zu heiraten hier geht es ja um die Familiezusammenführung, oder Ehegattennachzug.
Wo der GEsetztgebeer sagt das beide Ehepatner das 21 Lebensjahr vollendet haben müssen um das gewünschte Visum haben zukönnen. Wa salam nurija

Zusatz zudem was du sagts von wegen mit 18

wenn du mal ein wenig googles wirst du folgendes finden mit 18 ist man Volljährig. Vor Gericht aber wird man noch nach dem jugendstrafrecht behandelt. Weil Laut gesetzt ist man erst mit 21 Erwachsen. MIt 18 Ist man lediglich VOLLJÄHRIG.

Man hat viele Prevelegien, aber auch viel verantwortung.

Aber so manchewr heiratete mit 18 und liess sich mit 19 wieder Scheiden.
wa salam nurija

Last edited by nurija; 23/01/10 04:49 PM.