Ich möchte hierzu noch etwas zur allgemeinen Aufklärung anfügen:

kopiert aus dem verfluchten Forum zum Thema Härtefallscheidung:

Vielleicht erinnert sich hierzu jemand an die durch eine frankfurter Richterin verweigerte Härtefallscheidung einer Marokanerin von ihrem marokanischen Ehemann

Es hatte damals heftigste Diskussionen gegeben
(Zum Glück kann ich nur sagen), dass dies ein Zeugnis von Diskriminierung gewesen sei!
Sonst hätte dieses Urteil bedeudet dass an deutschen Gerichten für Muslime schleichend die Scharia eingeführt würde.

hier der Beitrag:


Genau so hat die Richterin argumentiert, leider gingen die Feinheiten in den Pressemitteilungen, auf die sich alle gestürzt haben unter und es blieb nur noch der Tenor: Prügeln ist kein Grund für eine Scheidung.

Im übrigen ging es um einen Antrag auf PKH für eine sogenannte Härtefallscheidung, der verworfen wurde (nicht das Scheidungsverfahren). Die Richterin wollte noch mehr Sachverhalt mitgeteilt haben, da ihr die Mitteilung Ehemann schlägt Ehefrau (beide Moslems) wohl so zu wenig war. Die Richterin stellt nur die Frage in den Raum, welchen Grund es gäbe, nicht das normale Scheidungsverfahren zu wählen, wenn Gewalt wohl schon vorher ein Thema in der Ehe war (so habe ich es in Erinnerung). Und dabei hat sie auch auf den religiösen Hintergrund der Eheleute als Argument zurückgegriffen.

Rein dogmatisch war das meiner Meinung nach richtig, denn ich kann mich auch nicht so sofort von einem Schläger im Wege der Härtefallscheidung lösen, wenn ich die Schläge schon längere Zeit geduldet habe. Da wird mich der Richter immer fragen, welchen Grund es nun gibt, nicht doch das Trennungsjahr abzuwarten. Denn die Hürden, die der Gesetzgeber für eine Härtefallscheidung aufgestellt hat, sind recht hoch und in der Beweisplicht ist der, der sich darauf beruft.

Zitat Ende