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Daueraufenthaltsgenehmigung #91589
26/02/09 12:59 PM
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depardieu Offline OP
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Hallo zusammen !
Bin neu im Forum und habe eine Frage zur Daueraufenthaltsgenehmigung in Marokko.Bin Frühpensionär u. habe dort ein Haus.Trotz intensiver Bemühungen bekommt man dazu keine genauen Angaben was man dazu vorlegen muss. Z.B.:Wieviel Euro man monatlich pro Person nach Marokko überweisen muss u. ob es dort versteuert werden muss !( Als Frührentner u. Eigentumsbesitzer - man braucht ja keine Miete )
Der Caid vor Ort behauptete sogar, als Rentner bekomme man gar keine Daueraufenthaltsgenehmigung !
Wer weiss mehr ??????
Gruss Depardieu

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91593
26/02/09 03:14 PM
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Midelt
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Eomanis Offline
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Midelt
Hallo depardieu,in welcher Ecke von Marokko hast Du Dein Haus?In derRegel ist es relativ einfach Daueraufenthalt zu brkommen,auch fuer Rentner.Dein Caid hat null Ahnung.Werde heute nochmal nachfragen und Dir dann mehr Infos geben,Gruss aus dem windigen und regnerischen Agadir von Rudi


Fuer alle, alles Gute!
Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Eomanis] #91602
26/02/09 07:44 PM
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Hallo Rudi
Unser Haus ist im sonnigen Süden in der Nähe von Marrakech !
O.k. warte auf Deine nächste Antwort . Dass der Caid keine Ahnung hat, glaube ich auch .... ( vielleicht will er auch keine haben (-; )

Bis dann.....Danke schon mal !

Depardieu

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91604
26/02/09 08:03 PM
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moin depardieu, da waere mal zu klaeren, was du unter daueraufenthaltsgenehmigung verstehst. die gibts m. W.vfuer auslaender nicht, es sei denn du wechselst die staatsbuergerschaft.
es gibt aber die carte de sejour fuer 10 jahre, kostet timbre 600 dhs und du musst die ueblichen papiere anschleppen.
gruss aquawatch


du hast noch nicht einmal nicht den ocean gesehen? die reden von nichts anderes im himmel! knocking on heavens door


Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91610
26/02/09 09:03 PM
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Hallo Depardieu,

vor Allem als Rentner ist es einfacher eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen denn dann entfallen die lästigen Fragen was man denn in Marokko zu tun gedenkt.

Du musst in Marrakesch zur Polizei-Immigrationsbehörde und dort Deinen Antrag stellen.

Die Voraussetzungen die Du erfüllen musst sind
1. Ein fester Wohnsitz. Nachweis über Kaufvertrag oder
Mietvertrag.
2. Mind. 1000€ monatlicher Devisenzuwachs auf Dein
marokkanisches Konto seit mind. 3 Monaten (könnte
in Marrakesch höher sein)
3. Ein Lebenslauf in Kurzform auf französisch
4. 8 Passbilder des kleinen Formats
5. Eine Wertmarke von 60Dh, für 1 Jahr Aufenthaltsgenehmigung.
6. Eine Fotokopie Deiner Rentenbescheinigung.

Meines Wissens nach gibt es bei erstmaliger Antragsstellung nur eine Genehmigung für 1 Jahr, danach für 5 Jahre und dann für 10 Jahre.

Die Immigrationsbehörden der entsprechenden Stadt variieren teilweise in ihren Vorgaben. Sie als vorentscheidende Stelle prüfen Deine Residentenabsichten sehr genau und ziehen es manchmal vor Dir vorerst eine Verlängerung Deiner 3- Monatsfrist zu geben und dafür wollen sie eine Bankbescheinigung. Wenn Du dann nach 6 Monaten erneut den Antrag stellst und weiterhin die Auflagen erfüllst, Du Dich hauptsächlich in Marokko aufgehalten hast, dann dürfte Deinem Gesuch nichts mehr im Wege stehen und Du bekommst zuerst eine "Recipisse", mit der Du Dich weiterhin im Land aufhalten kannst. Nach weiteren ca. 3 Monaten erhälst Du dann Deine Carte Du Sejour.
Ich vermute das diese Auflagen verschärft wurden um "Steuerflüchtlingen" (Abgeltungssteuer) den Garaus zu machen.

Mir ist kein Fall bekannt in dem das hierher überwiesene Geld versteuert werden muss.

Lieben Gruss und willkommen in Marokko
...günter...

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91638
27/02/09 07:52 AM
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allen einen guten morgen,depardieu was aquawatch und Guenter schreiben ist voellig richtig.Hatte gerade letztes Jahr in Agadir meine 10 Jahre beantragt und auch problemlos bekommen(lebe schon 18 Jahre hier)dauerte allerdings von Antragstellung bis Erhalt der Karte 8 Monate.In Agadir war der Nachweis von mindestens 1000 E nicht erforderlich,lediglich Bankauszuege der letzten drei Monate und eine Attestation meiner Bank dass ich ein Konto hier habe.Neu ist die Forderung eines deutschen Fuehrungzeugnises.Dann druecke ich mal die Daumen das alles gut geht.Gruss Rudi


Fuer alle, alles Gute!
Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Eomanis] #91639
27/02/09 10:37 AM
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moinmoin,Rudi
Ja denn herzlichen Glückwunsch..!!!!
habe denn auch fragen an dich, komme im März nach Agadir
Gruss Tüffi.... Winken1

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Eomanis] #91652
27/02/09 12:57 PM
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Hallo Ihr alle zusammen !
Vielen Dank für Eure Informationen ! Zwecks der monatlichen Mindestüberweisung wegen der Aufenthaltsgenehmigung haben wir nun verschiedene Antworten gehört. Von " verhandelbar " bis 1000 Euro pro Person ! Naja, ich glaube wir müssen uns dann durch den Beamtendschungel quälen u. hoffen, dass es irgendwie klappt u. der Beamte einen guten Tag hat !
Liebe Grüsse
Depardieu

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91669
27/02/09 09:25 PM
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Hallo

Hab´ nochmal ´ne Frage : Was ist der Unterschied zwischen " carte de séjour " und ´ner Daueraufenthaltsgenehmigung ? Dachte eigentlich, dass es das gleiche ist ?!
Wünsche Euch ein schönes Wochenende...
Gruß Depardieu

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91670
27/02/09 09:58 PM
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Hallo Joachim,
In Marokko gibt's nur eine "carte de séjour", die fuer ein, fuenf oder 10 Jahre ausgestellt wird.
"Daueraufenthaltsgenehmigung" ist ein deutsches Wortungeheuer,das sich aeusserlich wahrscheinlich auch nicht von einer "normalen" Aufenthaltsgenehmigung unterscheidet.
Liebe Gruesse,
Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

www.ibiza-marrakech-express.com
Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91671
27/02/09 10:02 PM
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hallo dpardieu, siehe das posting von aquawatch. cds ist was du möchtest, daueraufenthaltsgenehmigung geht wohl nur wenn du marokkaner wirst. gruss...günter...

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Kunta] #91679
28/02/09 03:01 AM
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Hallo @ Kunta,

Antwort auf:
Mir ist kein Fall bekannt in dem das hierher überwiesene Geld versteuert werden muss.



Dieser Fall tritt spätestens beim Verkauf einer Immobilie ein, denn dann fallen Steuern an und in dem Zusammenhang wird die Frage gestellt, wovon man den Lebensunterhalt der vergangenen Jahre in Marokko bestritten hat.

Ausserdem besteht zwischen Deuschland und Marokko ein Doppelbesteuerungsabkommen; geleistete Steuerzahlungen in MA werden in der dt. Steuerberechnung in Abrechnung gebracht.

@ Depardieu
Offenbar werden in jeder Stadt andere Kritierien zum Erhalt der C.S. zugrunde gelegt soweit es die monatlichen Berechnungen für den Lebensunterhalt betrifft. Bei der Berechnung wird schon berücksichtigt, ob man in einer kreditfreien eigenen Immobilie wohnt oder zur Miete.

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Elvire] #91683
28/02/09 10:16 AM
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Guten Morgen zusammen !
Danke für Eure schnelle Antwort !
Das macht richtig Spass hier!
Einen superschönen Tag wünscht Euch
Depardieu

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Elvire] #91684
28/02/09 10:58 AM
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Hallo Elvire,

Code:
Dieser Fall tritt spätestens beim Verkauf einer Immobilie ein, denn dann fallen Steuern an und in dem Zusammenhang wird die Frage gestellt, wovon man den Lebensunterhalt der vergangenen Jahre in Marokko bestritten hat.


wer fragt das, der Notar? Dieser behält lediglich die 20% Dariba ein, die für den erzielten Mehrwert zu zahlen sind.
Selbst wenn gefragt würde, dann wäre die Antwort "von meiner Rente". confused
Ich kenne die Praxis in Agadir nicht aber hier in Essaouira war ich schon bei einigen Verkäufen zugegen, wäre da die Frage aufgetaucht hätte es einigen Wirbel gegeben.
gruss ...günter...

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91741
02/03/09 02:53 AM
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Hallo Kunta,

Deutschland hat eben das Doppelbesteuerungsabkommen; für Franzosen gilt das zum Beispiel nicht.( siehe Anhang) Ausserdem gibt es für franz. Rentner Steuerabschlag von 40 bzw. 80 %. Ob diese Steuererleichterung auch für deutsche Rentner gilt?
Ich weiss es nicht.

L'Impôt Général sur le Revenu" (IGR) ist an die "Direction des Impôts" zu leisten.

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ist das Arbeitseinkommen da zu versteuern, wo es erbracht wird. Dagegen sind Renten- u. Pensionseinkommen am "ersten Wohnsitz" zu versteuern. Und wer die C.S. hat, hat in MA seinen ersten Wohnsitz (183 Tage-Regelung).

Die in MA geleistete Steuer kann dann in Deutschland bei der Ek-St- Erklärung wiederum in Abzug gebracht werden, sodass de facto eigentlich nicht mehr Steuern bezahlt werden, ausser dass es zeitliche Verzögerungen gibt und viel viel Papierkram. grin


Anhang:
"Des mesures favorables en faveur des retraités
De façon générale, il existe entre la France et le Maroc une convention fiscale de non double imposition.
C'est la notion de résidence fiscale qui déterminera si la législation fiscale marocaine s'applique en matière d'imposition: seront considérés comme résidents fiscaux au Maroc les personnes ayant leur résidence habituelle au Maroc.
Les critères rentrant en ligne de compte sont :

La possession au Maroc d'un foyer permanent d'habitation
La présence dans le pays d'intérêts économiques
Le fait d'effectuer un séjour au Maroc d'une durée continue ou discontinue supérieure à 183 jours par an.

Les retraités bénéficient d'une mesure très favorable d'exonération: après application d'un abattement de 40 % sur les revenus déclarés, l'impôt sur le revenu qui en résulte est réduit de 80 % (à condition que soit prévu le transfert de la totalité de la pension de retraite française).

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Elvire] #91744
02/03/09 03:20 AM
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Hallo Elvire,
das Abkommen würde aber bedeuten das die Franzosen ihre rente, vor Steuerabzug, im vollem Umfang hier erhalten würden und diese wäre dann um 80%ermässigt? Deutsche müssten hier ihre Rente nochmal versteuern? Das wäre mir alles völlig neu oder ich habe von der umsetzung noch nicht gehöhrt. Vielleicht ist es auch zu spät um das jetzt noch zu verstehen. Gute Nacht ...günter...

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91848
07/03/09 11:06 AM
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Hallöchen!
Ich bin jetzt seit 96 in Marokko, habe auch eine Daueraufenthaltsbewilligung beantragt und........ NIE BEKOMMEN!!! Als Franzose hat man Aussichten auf 5 Jahre als Deutscher..... weiss ich nicht! Für Schweizer jedenfalls: NEIN!!! Ich bin auch Rentnerin, erfülle alle Bedingungen und trotzdem....... NIET! Ich weiss nicht wo Kunta das her hat, dass man monatlich minimum 10'000 € auf's Konto überwiesen haben muss....... ich habe dies erst seit kurzem, denn die Rente war tiefer als das!
Also dann, viel Glück!

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #91855
07/03/09 05:56 PM
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Hallo Kaspa,

also französische Bürger erhalten nach 5 Jahren eine C.S. für 10 Jahre.
Ich lernte in Agadir auch schon Schweizerinnen kennen die kürzlich für 5 Jahre die C.S. erhielten.

Ich denke, Du wolltest 10.000 DHS schreiben ;-)
abgesehen davon ist die vorgeschriebene Summe auch davon abhängig, ob man eine eigenen Immobilie bewohnt oder zur Miete wohnt und wie hoch die Miete ist. Ausserdem wird berücksichtigt, ob man alleine lebt oder mit dem Ehepartner.

Was mich schon seit längerem wundert ist, dass sich die marok. Behörde keinen Nachweis über die Krankenversicherung, die der Antragsteller hat (oder nicht hat) vorlegen lässt, denn hier liegt m.E. ein grösseres Risiko für den marok. Staat.

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: kaspa35] #91862
07/03/09 09:39 PM
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moin, offensichtlich gibt hier leseschwaechen. nochmal: ES GIBT KEINE DAUERAUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN

wer in ma resident ist, bekommt erst eine 1 jaehrige cds, dann vielleicht 2jaerhige, dann 5 und finally 10.
ich habe nach 6 jahren in marokko ein 10jaehrige bekommen (meine gilt bis 2017, kann dir gerne nen scan mailen), kostet 600 dhs timbre und nen paar beziehungen, in rabat hatte ich die innerhalb von 3 tagen bekommen.
vergiss diese seltsame wortgebilde im marokkanischen kontext.
liebe gruesse schickt aquawatch


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Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: Elvire] #91863
07/03/09 11:00 PM
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@ Elvire:

Antwort auf:
Was mich schon seit längerem wundert ist, dass sich die marok. Behörde keinen Nachweis über die Krankenversicherung, die der Antragsteller hat (oder nicht hat) vorlegen lässt, denn hier liegt m.E. ein grösseres Risiko für den marok. Staat.


Wie lange kennst du Marokko?
Wo bitteschön hat der marokkanische Staat ein Risiko?
Bist du schon einmal ohne Auslandskrankenschutzversicherung respektive gegen Vorkasse in bar irgendwo in Marokko ärztlich behandelt worden?

Kein cash, keine Behandlung..ob Marokkaner/in oder Ausländer/in..so einfach ist Marokko, Staat hin oder her!


whistle

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: kaspa35] #107100
24/05/10 09:58 PM
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Hallo Kaspar,
Wie kannst du dann seit 96 in Marokko leben ohne die Carde de sejour ?
Liebe Grüße von Depardieu

Re: Daueraufenthaltsgenehmigung [Re: depardieu] #107115
25/05/10 04:49 AM
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Original geschrieben von: depardieu
Hallo Kaspar,

Hallo,

die Dame nennt sich Kaspa - ohne r - und lebt in Maroc, wie ich verstanden habe, mit einer cds.
Unbegrenzten Aufenthalt hat nur ein Marokkanischer Staatsbürger.

fgp


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