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Mann aus Marokko geheiratet! #87801
16/09/08 07:20 AM
16/09/08 07:20 AM
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lailanador Offline OP
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lailanador  Offline OP
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Salam,
habe mich hier neu angemeldet weil ich im moment sehr verunsichert bin da mir jeder etwas anderes sagt. Ich bin seid dem 1.7.08 in marokko standesamtlich verheiratet.Ich bin leider noch auf arbeit suche (ARG2) und habe keinen eigne Wohnung, habe es der Arbeitsamt noch nicht mitgeteilt, da ich ohne erlaubnes nach Marokko gefahren bin, möchte mir erst einmal den ärger sparen und würde gerne deshalb erst abwarten, (vielleicht habe ich in 3Wochen ein job, deshalb auch...

Nun zu meiner frage ist es pflicht das ich arbeit vorweisen muß?

Muss ich jetzt schon eine eigene Wohnug haben, oder reicht schon erste einmal eine Meldebestätgung, so das ich jetzt ihn erst einlade und in der Zeit wo das ganze läuf mich um eine wohnung kümmere?

Was muss ich überhaupt von hier aus machen? Muss ich hier ein Antrag stellen oder wie ist das?

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft und unsere Heiratsurkunde ist ins Deutsche Übersetz...



Über eure Antwort würde ich mich sehr drüber freuen und bedanke mich im voraus!

Last edited by lailanador; 16/09/08 07:24 AM.
Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: lailanador] #87808
16/09/08 03:09 PM
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Melek1979 Offline
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Melek1979  Offline
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Hallo,

die Frage ist, wo wohnst du denn jetzt?
Willst du eine Einladung für deinen Mann machen oder einen Antrag auf's Visum im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung?

Wegen der ARGE... du musst dort familäre Veränderungen unverzüglich melden. Denn falls du ein Kind hast, fällt z.B. der Kinderbonus für Alleinerziehene weg. Auch prüfen sie, wieviel dein Mann verdient. Ich musste damals sogar eine Bescheinigung aus Marokko vom Arbeitgeber meines Mannes vorlegen.


LG Melek

Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: Melek1979] #87810
16/09/08 04:22 PM
16/09/08 04:22 PM
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lailanador Offline OP
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Vielen Dank Mekek1979,
ich wohne hier in Deutschland (mit der Deutschen statdsbürgerschaft) und will mein Mann zweck Familienzusammenführung nach deutschland holen!

Habe keine Kinder, bin ja erst seit 01.07 verheiratet...Bin ja Arbeitssuchend gemeldet und was wäre, wenn die ein Bescheinigung haben wollen?


Kann mir hier die genauer abläufe erklären?
Was muss ich beantargen, was muss er aus Amrokko machen usw.???

Danke euch alle im Voraus!

Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: lailanador] #87819
16/09/08 08:22 PM
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manou Offline
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Leider wird das nicht ganz so einfach! Du must erst ein festes Einkommen nachweisen, damit die Behörden sehen, dass ihr finanziell abgesichert seid.
Meine Freundin hat das selbe Problem, allerdings ist ihr Mann in Pakistan.
Also brauchst du erst mal einen festen Job, und wohl auch einen festen Wohnsitz. Sonst brauchst du erst garnicht einen Antrag stellen!
Ich wünsche dir alles Gute und viel Kraft! Liebe Grüße

Last edited by manou; 16/09/08 08:24 PM.
Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: manou] #87824
16/09/08 10:01 PM
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Lauchcremesuppe Offline
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Lauchcremesuppe  Offline
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Die sachdienlichsten Antworten bekommst Du vermutlich hier:
http://www.info4alien.de/
Aber lies Dir vorher mittels der Suchfunktion erstmal alles durch, was bereits zu diesem Thema geschrieben wurde. Die sind da - zu Recht - immer schnell genervt, wenn zum 1000x die gleichen Fragen gestellt werden.


Probleme sind Lösungen in Arbeitskleidung
Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: lailanador] #87836
17/09/08 01:02 PM
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Melek1979 Offline
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Ja stimmt, das beste ist es wirklich du liest dich mal durchs Forum info4alien. Da hab ich mir damals auch viele Infos geholt.

Nur kurz von mir noch. Ich war damals (2006) auch Bezieherin von Hartz4 und hab sogar bei meinem Vater gewohnt, zwar mit im Haus, aber eben ohne alleinige Wohnung. Und trotzdem war mein Mann drei Monate nach Antragsstellung in Deutschland und hat ein Aufendhalt für 3 Jahre bekommen.

Haben sich die Gesetze sooooo geändert?

LG Melek

Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: Melek1979] #87852
18/09/08 01:20 AM
18/09/08 01:20 AM
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lailanador Offline OP
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 Original geschrieben von: Melek1979
Ja stimmt, das beste ist es wirklich du liest dich mal durchs Forum info4alien. Da hab ich mir damals auch viele Infos geholt.

Nur kurz von mir noch. Ich war damals (2006) auch Bezieherin von Hartz4 und hab sogar bei meinem Vater gewohnt, zwar mit im Haus, aber eben ohne alleinige Wohnung. Und trotzdem war mein Mann drei Monate nach Antragsstellung in Deutschland und hat ein Aufendhalt für 3 Jahre bekommen.

Haben sich die Gesetze sooooo geändert?

LG Melek


Schukran Melek,
also brauch ich nur etwas glück:-)

Muss ich was von hier aus beantragen, oder kann er alles von Rabat alleine machen?

Würde mich einfach freuen, wenn mir hier jemand auf mein Persönliche anfrage eine Antwort drauf gibt...in den meisten Forum, geht es an meine fragen, die ich oben gestellt habe vorbei...

Würde mich trotzdem freuen, auch wenn es andere Beiträge dazu gibt..

lg
Laila

Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: lailanador] #87865
18/09/08 07:08 PM
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Claudia E. Offline
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Hallo Laila,

der Tipp mit info4alien ist wirklich gut, da dort Behördenmitarbeiter schreiben, die sich wirklich auskennen.
Es wird auch zum 100.sten Mal noch auf gleiche Fragen geantwortet, manchmal halt mit Link zu ähnlichen Themen.
Immerhin hat jedes Schicksal eine persönliche Komponente.

1)
 Antwort auf:
Muss ich was von hier aus beantragen, oder kann er alles von Rabat alleine machen?

Er muss das alles in Rabat beantragen. Du kannst hier im Grunde nichts machen, außer abwarten, bis sie von dir noch etwas brauchen.

2)
 Antwort auf:
ist es pflicht das ich arbeit vorweisen muß

Beim Zuzug zum ist der Gehaltsnachweis eigentlich nicht Pflicht. Häufig wird er trotzdem verlangt. Verweigern können Sie den Zuzug wegen fehlender Arbeit aber nicht.

3)
 Antwort auf:
Muss ich jetzt schon eine eigene Wohnug haben

Wohnraum sollte man in irgendeiner Form nachweisen können und wenn er dort miteinziehen kann, wo du wohnst oder wenn eine Wohnung in Aussicht ist.

(@ Melek: das könnte eine der Änderungen sein, die mit der Gesetzesänderung im August 2007 kam)

 Antwort auf:
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft

Was heißt das? Bist du gebürtige Deutsche?

Ich frage weil die Punkte 2) und 3, vor allem wenn staatliche Unterstützung bezogen wird, eine Rolle spielen wenn Sie dir sagen können, dass du mit deinem Mann auch in seinem Land leben könntest, z.B. wenn du die Sprache sprichst, wenn dir die Kultur nicht fremd ist...
In solch einem Fall gibt es die Ausnahme dass dann eben doch Arbeit und Wohnung nachgewiesen werden müssen um den Zuzug zu genehmigen.

Das kannst du gut nachlesen bei info4alien.

Wünsche euch alles Gute.
Liebe Grüße
Claudia

Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: Claudia E.] #87868
18/09/08 07:47 PM
18/09/08 07:47 PM
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 Original geschrieben von: Claudia Eschenbaum
 Antwort auf:
Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft

Was heißt das? Bist du gebürtige Deutsche?

Ich frage weil die Punkte 2) und 3, vor allem wenn staatliche Unterstützung bezogen wird, eine Rolle spielen wenn Sie dir sagen können, dass du mit deinem Mann auch in seinem Land leben könntest, z.B. wenn du die Sprache sprichst, wenn dir die Kultur nicht fremd ist...
In solch einem Fall gibt es die Ausnahme dass dann eben doch Arbeit und Wohnung nachgewiesen werden müssen um den Zuzug zu genehmigen.

Das kannst du gut nachlesen bei info4alien.

Wünsche euch alles Gute.
Liebe Grüße
Claudia







Hallo,
erstmal besten Dank Claudia, für Deine freundliche und ausführliche Antwort!So habe ich mir das vorgestellt:-)
Bin gebürtige Marokkanerin, lebe seit 1986 hier in deutschland und 2Jahren nur davor in Marokko...habe seit 2006 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten....
Wie ist jetzt die Sachlage hier?


lg
laila

Re: Mann aus Marokko geheiratet! [Re: lailanador] #87871
18/09/08 08:23 PM
18/09/08 08:23 PM
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Claudia E. Offline
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Claudia E.  Offline
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Hallo Laila,

freut mich wenn ich dir weiterhelfen kann.

Hier mal Gesetzesauszüge aus dem Aufenthaltsgesetz, die für dich wichtig sind:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.

(Wichtig hier in der fett markierten Zeile: Sie soll in der Regel...)

§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,



Hier ein Teil einer Antwort in einem ähnlichen Fall

 Antwort auf:
Bei Eingebürgerten guckt die Ausländerbehörde, ob der Mann, der einreist, direkt nach der Einreise auf Sozialhilfe (Hartz IV) angewiesen sein wird. Wenn ja: Hast Du eine besondere Bindung ans Herkunftsland (Türkei), dass auch ein Zusammenleben dort zumutbar ist. Wenn Du nur als Kind mal den Pass hattest, wird die Prüfung kurz sein und eindeutig ausfallen: Ist nicht zumutbar. Aber die Frage muss sich die Ausländerbehörde stellen, falls Sozialhilfebezug "droht".

nachzulesen unter:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1221663973

Ich bin mir nicht sicher ob das obige "Sie soll in der Regel..." heißt die Ausländerbehörde hat da Ermessenspielraum oder es gibt eine interne Regelung, die die Ausnahme der Regel begründet, wenn vorrausgesetzt werden kann, dass der deutsche Partner auch im Herkunftsland des ausländischen Ehepartner leben könnte.

Wie gesagt, frag bitte in dem o.g. Forum nach. Jeder Fall ist ganz persönlich und dadurch durchaus anders. Es gibt glaube ich Möglichkeiten nachzuweisen, dass man eben nicht im Herkunftsland leben kann und vielleicht hat die Ausländerbehörde Spielraum.

Liebe Grüße
Claudia


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