Hallo Freunde,

folgendes is mir aufgefallen...und zwar in der Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge...
der Link dazu ist

http://www.integration-in-deutschland.de...lyer-de-de.html

So in dieser Broschüre steht ja das mit dem Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse und so..

das Auffällige ist aber unter der Rubrik "Gibt es Ausnahmen" zu finden..und zwar unter Punkt eins...

der Satz bedeutet doch Sinngemäß, wenn du einen Deutschen heiratest musst du Deutschkenntnisse vorweisen..wenn du aber einen Italiener in Deutschland heiratest nicht...

was sagt ihr dazu...?

Servus