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Einreise nach Marokko mit Fiktionsbescheinigung #86000
17/06/08 11:29 PM
17/06/08 11:29 PM
Joined: Mar 2008
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marmeta Offline OP
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marmeta  Offline OP
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Salam liebe Forummitglieder!

Ein Familienmitglied (volljährig) hat einen verspäteten Antrag zur Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis gestellt. Aus diesem Grund wurde ihm eine Fiktionsbescheinigung (nach §81 AufenthG)ausgestellt, die nichts anderes ist als eine Bescheinigung darüber, dass der Antrag gestellt wurde (so lange bis über den Antrag entschieden wurde, besteht der bisherige Aufenthaltstitel weiter). Da er in einigen Wochen nach Marokko fliegt, ist unklar, ob diese Fiktionsbescheinigung ausreichend ist. Der Sachbearbeiter konnte uns das selbst auch nicht genau sagen, wir sollen im marokkanischen Konsulat nachfragen.. Vielleicht weiß hier auch jemand bescheid?!

Viele Grüße,
*marmeta*

Last edited by marmeta; 17/06/08 11:32 PM.
Re: Einreise nach Marokko mit Fiktionsbescheinigung [Re: marmeta] #86004
18/06/08 01:28 AM
18/06/08 01:28 AM
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Rachida Azercane Offline
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Rachida Azercane  Offline
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Wenn die Entscheidung negativ ausfällt wäjrend er nicht vor Ort ist kann er bei der Rückreise Probleme haben
Wozu braucht die Auskänderbehörde so lange um eine Verlängerung zu erteilen? das narokkanische Konsulat kann dazu nicht viel beitragen denn der betroffene wurde keinen Problem bei der Einreise nach Marokko haben sondern bei der Einreise nach D
wenn du möchtest schreib mir eine PN mal schauen wie ich helfen kann
denn solange keine Entscheidung über das Vortbestehen seiner Aufthenhaltsrecht- ist er nur geduldet-so kenne ich das aus der Praxis und die Erfahrungen die ich als Sozialberaterin machen könnte bis jetzt
wenn hier jemand es besser weiss, möge er mich bitte korregieren \:\)
ist er in Hessen?
lg
rachida

Re: Einreise nach Marokko mit Fiktionsbescheinigung [Re: marmeta] #86005
18/06/08 01:42 AM
18/06/08 01:42 AM
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ANIR_68 Offline
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ANIR_68  Offline
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BADEN
hallo marmeta


normalweise , es gibt informationen IM Rathaus !

nach meiner informationen und das auch ziemlich alt ( vor 2 jahren ) : eine person die eine fiktionsbescheinigung hat , darf nach ausland genau nach ihrem Heimatsland hinfluegen und zurueck nach Deutschaland aber darf nicht nach einem anderen land z.B SCHENGEN_LAENDER ( ESPACE DE SCHENGEN )!



aber kannst du nochmal danach fragen im rathaus ( AUSLAENDERSBEHOERDER ) ; kannst du das auch telefonisch


viel GLUECK


ps: vorher habe ich nach einem forum gesucht wo manche vorherige beamte nach solchen fragen antworteten aber leider habe ich dieses forum nicht mehr gefunden !

Re: Einreise nach Marokko mit Fiktionsbescheinigu [Re: ANIR_68] #86036
19/06/08 12:56 PM
19/06/08 12:56 PM
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marmeta Offline OP
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Hallo,

danke für eure Antworten. Nach einigem Hin und Her konnte die Ausländerbehörde mir jetzt zusichern, dass eine Einreise nach Deutschland kein Problem darstellen wird. Die Frage ist nur, ob er Probleme bei der Einreise nach MA bekommen könnte. Dies dürfte eigentlich nicht der Fall sein, denn er ist marokk. Staatsbürger; daher müsste ein gültiger marokkanischer Pass für die Einreise doch genügen.. Hab auch schon beim Konsulat angerufen, wo mir auch nicht wirklich weitergeholfen werden konnte. Wir sollen persönlich vorbeikommen mit dem Dokument; mal sehen was kommt..

Re: Einreise nach Marokko mit Fiktionsbescheinigu [Re: marmeta] #86049
20/06/08 01:11 PM
20/06/08 01:11 PM
Joined: Mar 2008
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marmeta Offline OP
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marmeta  Offline OP
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Er war persönlich im marokk. Konsulat und dort wurde ihm gesagt, dass es kein Problem sein wird, mit der F-bescheinigung nach Marokko einzureisen (falls es jemanden interessiert..)


Gruß,

m.

Last edited by marmeta; 20/06/08 01:12 PM.

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