Visumsantrag
#37510
20/03/00 05:53 PM
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Hallo ! Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visumsantrags einer Marokkanerin zur Einreise nach Deutschland ? Auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes ( http://www.auswaertiges-amt.de/5_laende/index.htm) ist die Rede von 2-4 Arbeitstagen ( nicht speziell für Marokko ). Welche Erfahrungen habt ihr gemacht ?
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Re: Visumsantrag
#37511
20/03/00 06:22 PM
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Hallo, es kommt darauf an, was fuer ein Visum Sie beantragen. Tatsaechlich dauert auch so, wenn es sich um Touristenvisum handelt und natuerlich wenn alle Unterlagen vorliegen. Hier habe ich auch persoenliche Erfahrungen gemacht. Wenn es aber um Familiennachzug oder Studium geht, dann wie ueblich (theoretisch 8 Wochen. Die Deutsche Botschaft muss den Antrag hierher schicken usw. Viel Erfolg, Dr. Hachim Haddouti haddouti@debis.com http://www.haddouti.de
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Re: Visumsantrag
#37513
21/03/00 06:47 PM
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Aus den Antworten entnehme ich, daß es schwer zu schätzen ist, auch bei vollständigen Unterlagen. Was ist von der neuen Visums Praxis ab 1.April und dem Projekt Visum 2000 zuerwarten ?
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Re: Visumsantrag
#37515
29/03/00 02:06 AM
29/03/00 02:06 AM
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Herrn Heinrichs Rat, direkt einen Anwalt zu nehmen, ist ein sehr schlechter, weil er mit hohen Kosten verbunden ist. Da Visaanträge nur begründet abgelehnt werden, hat kaum jemals eine Klage Erfolg. Gruss Romael
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Re: Visumsantrag
#37516
29/03/00 06:53 AM
29/03/00 06:53 AM
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Lieber Romael,
ich denke Herrn Heinrichs Ratschlag ist durchaus ernst zunehmen. In der Tat haben Klagen kaum Aussicht auf erfolg. Was ein Anwalt aber leisten kann, ist darauf zu achten, dass die Verfahrensregeln eingehalten werden. Und hier ergeben sich in deutschen Amtsstuben oftmals Schwachstellen. Ausserdem haben versierte Anwaelte die moeglichkeit Antraege im voraus zu pruefen (vor allem vollstaendigkeit der Dokumente). Insofern kann es durchaus hilfreich sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.
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Re: Visumsantrag
#37517
31/03/00 12:34 AM
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Stehei
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Wenn ihr Leuten von Rechtsanwälten abraten wollt - viel Spass beim durchboxen wenn Probleme auftreten. Schliesslich scheitern viele Anträge nur an fehlenden Unterlagen, Beglaubigungen und vergurkten Formularen. Da kann ein erfahrener RA durchaus wertvoll sein. Das Klagen "nie" Erfolg haben, stimmt nicht. Auch ist ein Anwalt nur so teuer, wie man bereit ist dafür zu bezahlen. Wer seine Frau/Mann herholen will, dem sind dafür keine Kosten zu hoch. Auch haben Anwälte einige Urteile erstritten, die späteren Antragstellern das Verfahren leichter machen. Wie das in der Wirklichkeit aussieht, kannste bei http://www.binational-in.de im Forum bewundern, nach der Lektüre fasst man sich an den Kopf, was hierzulande so läuft. Allerdings gibts viele Behörden, die einem in jeder Angelegenheit helfen wie z. B. Standesamt, EWO oder z. T. auch die lokale AB. Stefan Heinrich
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Re: Visumsantrag
#37518
02/04/00 02:54 AM
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Das Vorgehen der Behörden in solchen Fällen ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das Zuhilfeziehen eines Anwaltes kann durchaus sinnvoll sein! St.Heinrich und ich hatten das gleiche Problen in verschiedenen Bundesländern und damit völlig verschiedene Aufgabenstellungen - wir hatten uns öfters ausgetauscht.
Gruss - Fritz
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Re: Visumsantrag
[Re: ThaiMaroc]
#83841
13/02/08 01:16 AM
13/02/08 01:16 AM
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Joined: Aug 2005
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Claudia E.
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Hallo Zusammen, Leider wurde im Eröffnungs-Beitrag nicht gesagt um welches Visum es sich handelt, deshalb nun was ich zu folgenden Visa sagen kann: Besuchsvisum Auf ein Besuchsvisum wartet man etwa 4 – 8 Wochen. Es wird allerdings sehr häufig abgelehnt mit dem Grund „Kein Rückkehrwillen erkennbar“. Als „Beweis“ für einen Rückkehrwillen zählen: feste Arbeit, Familie (verheiratet + Kinder), Vermögen, Grundbesitz.. Ist davon nichts vorhanden, ist es aus meiner Erfahrung fast unmöglich. Über das Besuchsvisum entscheidet allein die Botschaft. Man hat keinen Anspruch darauf. Hier mal ein Ausschnitt zur Erläuterung einer Ablehnung: << Für die Erteilung eines Visums ist von der Botschaft nach den ausländerrechtlichen Vorschriften die Rückkehrwilligkeit des Antragstellers zu prüfen. Hierbei spielt die Frage, ob der Antragsteller eine gesicherte Existenz und eine feste Verwurzelung im Heimatland hat, eine wesentliche Rolle. Bei der Prüfung des Visumantrags ist zwar die Vorlage einer beglaubigten Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66-68 AufenthG einer in Deutschland ansässigen Referenzperson erforderlich, für die Beurteilung der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers sind jedoch nur seine persönlichen Verhältnisse in Marokko ausschlaggebend. Können entsprechende Nachweise hierfür nicht erbracht werden und kann nicht auf eine andere Art ausgeschlossen werden, daß ein längerfristiger Aufenthalt in Deutschland beabsichtigt ist, ist der Visumantrag abzulehnen>>Visum zur Eheschließung in Deutschland:Für dieses Visum kann man mit einer Wartezeit von durchschnittlich 8 – 12 Wochen rechnen. Es kann länger dauern. Selten geht es schneller. Für Erteilung dieses Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zuständig. Erteilt diese die Zustimmung nicht, wird die Botschaft das Visum ablehnen, da keine Aussicht auf eine Aufenthaltsgenehmigung besteht. Umgekehrt, wenn die Ausländerbehörde zustimmt, kann die Botschaft noch Ablehnen. In den meisten Fällen folgt die Botschaft aber der Entscheidung der Ausländerbehörde. Als Grund für eine Ablehnung wird häufig „Verdacht auf Scheinehe“ genannt (gibt’s eigentlich auch andere?). Gegen eine Ablehnung kann man remonstrieren ("Widerspruch einlegen" um die detailiierten Gründe zu erfahren) und auch klagen. Visum zur Familienzusammenführung:Wenn die Heirat in Marokko erfolgt ist. Wie oben (siehe Visum zur Eheschließung) Grundsätzlich hat der Ehepartner einen Anspruch auf dieses Visum, wenn ihm nicht eine Scheinehe unterstellt wird. Auch hier kann remonstriert und geklagt werden. Eine Klage führt häufig zum Erfolg, da auch die Behörden glaubhaft machen müssen, dass es sich um eine Scheinehe handelt. Wenn man also genug vorlegen kann. Häufig endet solch ein Verfahren mit Vergleich „Visum gegen Rücknahme der Klage“, da man nach einer durchschnittlichen Wartezeit von 1,5 Jahren froh ist endlich das Visum zu bekommen. Eine gute Seite für Auskunft zu diesen Themen und konkreten Fragen ist http://www.info4alien.de.Dort schreiben bzw. antworten Fachleute z.B. aus Ausländerbehörden. Viele Grüße Claudia
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Re: Visumsantrag
[Re: Anonymous]
#83853
14/02/08 08:41 AM
14/02/08 08:41 AM
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Silla
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guten morgen bluebell hallo claudia eure antwort ist etwas spät, der beitrag von anonym ist vom 20.03.2000! aber man weiss ja nie, vielleicht hilft es jemanden anderen! na claudia, geht es dir gut? gruss silla
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Re: Visumsantrag
[Re: Silla]
#83856
14/02/08 11:40 AM
14/02/08 11:40 AM
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Claudia E.
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Hallo Silla, Kannste mal sehen, so kommt alles wieder... Da die Visumsfrage immer wieder interessiert, habe ich hier mal aufgelistet, was ich aus meist persönlicher Erfahrung weiß. Vielleicht hilft es anderen weiter. Mir geht’s sehr gut, danke! Seit gestern ist für uns das Thema „Behörden“ erstmal positiv erledigt. Mein Mann hat seine “richtige“ Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wie geht’s dir? Liebe Grüße Claudia
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Re: Visumsantrag
[Re: Claudia E.]
#84070
27/02/08 05:58 PM
27/02/08 05:58 PM
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Haider
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Es war einmal oder eine wahre Geschichte…
Es war einmal so fange alle Märchen an… Es war einmal eine marokkanische Familie die hatte sieben Kinder und wohnt in Casablanca. Es kam die Zeit da die jüngste Tochter (27) in Berlin lebend kurz vor der Niederkunft stand. Die Familie beschloß das die älteste Schwester(50) aus Casablanca nach Berlin fliegt und der Jüngsten in dieser Zeit beistand leistet. So wurde wenige Wochen vor der Niederkunft, nach wochenlangen warten auf einen Termin im deutschen Konsulat in Rabatt der Antrag auf ein Besuchsvisum gestellt und ….abgelehnt.
Auf Anfrage der Antragstellerin antwortete der Konsularmitarbeiter in Rabat Helmut Sch.. Ja der Antrag wurde abgelehnt weil:
Die Antragstellerin geschieden ist. Ja, die Antragstellerin ist geschieden seit über 20 Jahren!!! Soll sie nun heiraten um ein Besuchsvisum zu erhalten??? Jede dritte Ehe wird in Deutschland geschieden, sollen die Geschiedenen nicht mehr in andere Länder reisen dürfen???
Eine Niederkunft der Schwester kein Reisegrund ist. Selbstverständlich wurden zur Antragsstellung entsprechende ärztliche Atteste beigebracht und auch den „runden Bauch“ der Schwester konnte man nicht übersehen. Der deutschen Schwager(das bin ich) erklärte sich bereit 15.000,00 € auf ein Sperrkonto zu hinterlegen um die Rückkehrwilligkeit abzusichern – keine Reaktion des Konsulats.
Es folgte die offzielle Remonstration und hier wird es noch abenteuerlicher. Die Konsularmitarbeiterin Frau Martina K. antwortete.
Der Visumantrag wurde abgelehnt:
Die Antragstellterin arbeitet als Kindermädchen bei einer der 10 wohlhabensten Familien in Marokko und verdient „zuviel“ Geld und damit sei die Rückkehrwilligkeit in Frage gestellt. Das man bei„Geringverdienern“ die Rückkehrwilligkeit in Frage stellen könnte würde ich noch nachvollziehen aber bei einem guten Verdienst?
Die familieäre Bindung nicht so „fest ist“. Die Eltern sind 70 Jahre alt. Alle Kinder kümmern sich um das Wohl der Eltern, helfen finanziell bei den Lebenshaltungskosten, Arztkosten und Medikamentenbeschaffungen ect.. Die Konsularmitarbeiterin sitzt in ihrem „Glashaus“ und kennt die landesspezifischen Gegebenheiten in Marokko nicht. Das die Beziehungen Kinder – Eltern in Marokko einen ganz anderen Stellenwert haben als in Europa oder in Deutschland das ist der Mitarbeiterin nicht bewußt. Keine Ahnung von Land, Leute, Kultur, Denk – und Verhaltensweisen der arabischen Menschen.
…weil der Arbeitgeber der Angestellten einen Urlaub von vier Wochen genehmigt. Es wäre die erste Reise der Angestellen ins Ausland.
…und wieder. Die Geburt kein begründeter Reisegrund ist. Der Tot ist sicherlich auch kein Reisegrund denn der zu Besuchende ist ja tot. … und die Eheschließung ist wohl auch kein Reisegrund denn weiß man wie lange so eine Ehe hält??? Wer soll diese Logik verstehen???
Das Sparguthaben sei nicht groß genug ist. Die Antragstellerin hatte sich vor gut einem Jahr eine kleine Eigentumswohung in Casablanca gekauft. Deutsche, die sich eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen verfügen meistens auch nicht gleichzeitig über einen 500er Mercedes und einen großen Sparguthaben.
Zum Schluß der Begründung ein weiser Ratschlag der Konsularmitarbeiterin. „Sie (die Familie) können sich doch Briefe schreiben und telefonieren“. Ich glaube nicht dass die Antragstellerin diesen Hohn und Spott verdient hat.
Resumee
Die Antragstellerin hatte einen festen Arbeitsplatz mit Arbeitsvertrag. Die Antragstellerin hatte ein festes regelmäßiges Einkommen. Die Antragstellerin hatte wenn auch nur kleine Immobilie in Casablanca. Die Antragstellerin ist 50 Jahre alt und verfügt über keine Deutschkenntnisse.
Ich als Deutscher schäme mich vor der Familie meiner Frau für diese Entscheidung von deutschen Beamten die ein sehr gespaltenes Verhältnis zum dem Land haben in denen sie arbeiten. Die, wo andere Leute ein Herz wahrscheinlich einen kalten Stein haben. …und zu guter Letzt bedauere ich dass ich mit meinen Steuergeldern solche „Arbeit“ mit finanziere.
Ich komme immer mehr zu der Überzeugung dass meine Entscheidung meinen Lebensabend in Marokko zu verbringen eine gute und richtige Entscheidung ist.
Ja, nun wäre das Märchen zu Ende. … und wenn sie nicht gest..--- nein, nein sie leben weiter und arbeiten auch so weiter in der Hoffnung dass alles richtig ist was sie machen.
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Re: Visumsantrag
[Re: Haider]
#84075
27/02/08 07:39 PM
27/02/08 07:39 PM
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Joined: May 2002
Posts: 1,175 Paderborn/Essaouira
Keela
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Hallo Haider,
Deine Empärung und Scham verstehe und teile ich! Es ist nicht das erste Mal und leider wohl auch nicht das letzte Mal, dass ich vom Deutschen Konsulat in Rabat so etwas höre. Sie scheinen keine Liebe zu dem Land und den Menschen dort zu haben....
Ich hoffe, deiner Frau geht es, zumindest gesundheitlich, trotz allem gut. Es tut mir Leid!
Keela
Ich bin nicht dumm, ich hab' nur voll so Pech beim Denken...
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