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Visum zur Eheschließung in Deutschland #83343
14/01/08 12:59 PM
14/01/08 12:59 PM
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Eileen86 Offline OP
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Eileen86  Offline OP
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Hamm
Hat jemand von euch schonmal ein Eheschließungsvisum für Deutschland gemacht und Erfahungen damit?
Also ich meine in Deutschland geheiratet mit einem Marokkaner?
Was ich gerne wissen möchte ist:
--> Interview? Ja oder Nein? (Unsere Umstände: beide ledig, noch nie verheiratet, beide selbes Alter(21), ich habe Arbeit, eine Wohnung, er z.zt. arbeitslos in Marokko,er hat Buchhaltungsassistent gelernt, er hat schonmal 2006 ein Visum beantragt als Tourist - nicht bewilligt worden)
--> Zeitverhältnisse Wie lange dauert das Visum?

Wir sind jetzt soweit, dass er das Visum berantragt hat und cih soll in 3 Wochen bei der ausländerbehörde anrufen und wenn seine Papiere da sind, soll ich einen termin machen.

Die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt mache ich, wenn ich seine Papiere habe. warscheinlich Ende Januar.

So wer kann mir Erfahrungen berichten?

P.S. Die Internetseite von der Botschaft habe ich schon durch, kenne ich schon auswendig, deshalb keine Links, danke!


Erst wenn man imstande ist,
Vorurteile zu vergessen,
wird man Fortschritte a. d. rechten Weg machen
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: Eileen86] #83371
16/01/08 07:54 PM
16/01/08 07:54 PM
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coriundachraph Offline
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coriundachraph  Offline
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hallo eileen,
wir sind, im moment wohl im gleichen"stadium" wie ihr.papiere sind abgegeben.termin zum interview haben wir schon.also.interview muss in jedem falle sein.ich vermute mal das es nur unterschiedlich intensiv ausfällt.je nach vorraussetzungen.2 monate bearbeitungsdauer (wie die internetseite vorgibt) ist realistisch.es hängt aber sicher auch mit der behörde in deutschland zusammen.wie ausgelasstet sie ist.wir warten jetzt seit knapp 5 wochen auf neuigkeiten.marokko ist da fixer.termin fürs interview ging schnell.wenn ihr das visum habt, habt ihr meines wissens nach 3 monate zeit zur eheschließung.ich habe auch die information bekommen das dieses visum NICHT verlängert werden kann.die anmeldung zur eheschließung dauerte ganau 2 wochen und kostete 25€ bearbeitung gebühr für das olg der preis ist allerdings gehaltsabhängig.ich hoffe ich konnte dir ein bishen weiterhelfen.
drücke euch die daumen das alles gut läuft
lg

Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: Eileen86] #83561
24/01/08 03:12 PM
24/01/08 03:12 PM
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B-52 Offline
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 Original geschrieben von: Eileen86

--> Interview? Ja oder Nein?


Ich glaube "Interview" ist hier das Flasche Wort.

Falls Du wirklich solche Angst von den Fragen hast, lass es lieber bleiben. Hier handelt es sich nicht um "Wer wird Millionär" Fragen.
Es sind Fragen, die lediglich gestellt werden um Schein- und Schutzehen zu verhindern. Falls ein Verdacht besteht, werden die Auslandbehörden in Deutschland dich zu einem solchen "Interview" einladen. Und selbstverständlich findest Du die Fragen nicht auf der Seite der Botschaft. Ist ja klar!

Gruss B-52


Computer lösen uns Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten.
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: B-52] #83563
24/01/08 10:24 PM
24/01/08 10:24 PM
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Eileen86 Offline OP
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Eileen86  Offline OP
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Hamm
Ich habe keine Angst vor dem Interview, sondern wollte lediglich eine Information.
Die habe ich schon erhalten und benötige diese kommentare nciht von wegen "wer wird Millinär"... Ich kenne meinen Verlobten und habe keine Angst!!
Aber ich denke nicht jeder versteht das!!


Erst wenn man imstande ist,
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wird man Fortschritte a. d. rechten Weg machen
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: Eileen86] #83567
25/01/08 12:03 PM
25/01/08 12:03 PM
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B-52 Offline
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@Eileen86

ich wollte Dir auf keine Fall zu nahe treten. Du hast jedoch gefragt, wer Erfahrung mit einer binationalen Ehe, bzw. mit der Vorbereitung zu Eheschliessung hat. Ich möchte Dir weder den Mut, noch die Motivation zur bevorstehenden Hochzeit mit Deinem marokkanischem Verlobten nehmen.

Du scheinst sehr jung zu sein. Jung und frisch verliebt! Das ist schön und geniesse diese Zeit einfach. Leider zählen solche Dinge vor den Auslandbehörden nur wenig. Es nützt also wenig, wenn ihr wie zwei frischverliebte Füchslein vor den Auslandbehörden sitzt. Dies könnte zu komplikationen mit der Auslandbehörde führen. Ich sagte eventuell und nicht zwingend. Zusätzlich möchte ich behaupten, dass der Weg der Behörde zwecks einer Heirat in Deutschland und der Schweiz mehr oder weniger parallel abläuft. Die Beschaffung der Papiere und Dokumente ist in dieser Hinsicht eher sekundär und dient lediglich als Mittel zum Zweck für eine Heirat. Du wirst jedoch merken, dass mit der Zeit ganz andere "Probleme" auftauchen werden, bevor ihr heiraten könnt.

● finanzielle Situation deines Verlobten
● ethische und kulturelle Unterschiede binationaler Ehen

In dieser Hinsicht wünsche ich Dir viel Erfolg beim "Interview". Dies Auslandbehörde werden dich wohl kaum nach der Augenfarbe deines Liebsten ausfragen. Es könnte jedoch sein, dass Du Dir vorab folgende Fragen bereits überlegen sollst:

● Was macht ihr, wenn es nach der Heirat einfach nicht funktioniert? (Scheidung)
● Wer kommt finaziell für Deinen Ehemann auf. Du oder der Staat?
● Wie geht ihr mit Konflikten um?
● Was passiert, wenn dein Ehemann keine Arbeit findet?

dies ist nur eine Auswahl von Fragen, die euch gestellt werden können!

Viel Glück

Gruss B-52

Last edited by B-52; 25/01/08 12:06 PM.

Computer lösen uns Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten.
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: B-52] #83625
29/01/08 01:48 AM
29/01/08 01:48 AM
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theomarrakchi Offline
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theomarrakchi  Offline
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Marrakech / Ibiza
Ausländer müssen deutsche Sätze sprechen können
Ausländer, die zu ihren in Deutschland lebenden Ehegatten ziehen wollen, müssen zumindest ganze Sätze auf Deutsch sprechen können. Nur einzelne deutsche Worte sagen zu können, reiche nicht aus, teilte das Verwaltungsgericht Berlin in seiner Entscheidung mit.




Berlin - Eine Verständigung auf einfache Art in deutscher Sprache setze wenigstens voraus, dass der Ausländer Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden und entsprechende Sätze Anderer mit geläufigen Alltagsbegriffen "mehr als nur selten" verstehen könne, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Klägerin, eine 1982 geborene Inderin, konnte zwar einzelne deutsche Wörter sagen. Dies reicht nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht aus. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte damit eine seit August 2007 geltende Gesetzesregelung, ließ aber Berufung zu.

Dabei sei ausdrücklich geprüft worden, ob die gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar sei, teilte das Gericht weiter mit. So stehe die Regelung unter anderem auch mit Artikel 6 Grundgesetz (Schutz der Ehe und Familie) in Einklang. Denn die Freiheit, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen, gelte nicht uneingeschränkt. Vielmehr seien " verhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitssphäre der Eheleute zum Schutze öffentlicher Interessen zulässig".

Die Klägerin hatte sich nach ihrer Hochzeit mit einem Deutschen bei der deutschen Botschaft in Neu Delhi ab Dezember 2004 vergeblich um ein Visum für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung bemüht. Die Botschaft hatte dies zuletzt im März 2007 unter Hinweis auf das vermeintliche Vorliegen einer Scheinehe abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Berlin verneinte zwar das Vorliegen einer Scheinehe. Die Klage hatte dennoch keinen Erfolg, weil die Klägerin die gesetzlichen Mindesterfordernisse der deutschen Sprachkenntnisse nicht erfüllte.

cjp/AFP/AP

Hallo,
Dieser Artikel ist von Spiegel online von heute.

Liebe Gruesse,
Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

www.ibiza-marrakech-express.com
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: theomarrakchi] #83629
29/01/08 01:58 PM
29/01/08 01:58 PM
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Da bin ich voll und ganz Einverstanden. Jedenfalls sollte mindestens eine Landessprache (in der Schweiz d/f/i) fliessend gesprochen werden. Von gewalttätigen Ausländern, welche gebrochen Deutsch sprechen haben wir inzwischen genügend da. Wer keine Landessprache spricht, muss raus!

Deutschland und die Schweiz kennen dieses Problem aus dem östlichen Teil von Europa. Namentlich: Balkan! Für Leute aus dem Osten (Türkei, Jugoslawien, Polen…) ist es wesentlich einfacher in die Schweiz zu kommen als für Leute aus einem "Drittstaat" wie Marokko. Vor den Auslandbehörden wird Marokko als Drittstaat abgestempelt und die Einreisevorschriften sind demnach viel schwieriger.

Seit einem Jahr versuche ich ein Visum zwecks Vorbereitung zu Heirat für meine Freundin zu bekommen. Obwohl sie fliessend Französisch (und inzwischen auch ein wenig Deutsch) spricht, werden uns nur Steine in den Weg gelegt. Marokko gilt als Drittstaat.

Marokko sollte betreffend Einreise endlich auf denselben Standart wie die östlichen Staaten von Europa gesetzt werden!

Gruss B-52

PS: irgendwie sind wir vom Thema abgekommen...

Last edited by B-52; 29/01/08 02:01 PM.

Computer lösen uns Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten.
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: B-52] #83630
29/01/08 02:27 PM
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Najib Offline
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hallo


 Antwort auf:
Von gewalttätigen Ausländern, welche gebrochen Deutsch sprechen haben wir inzwischen genügend da. Wer keine Landessprache spricht, muss raus!


das würde ja heissen, dass ein frankoschweizer oder einer aus dem tessin nicht ohne fliessend deutsch zu sprechen nach deutschland heiraten dürfte.
hast du es so gemeint?


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: Najib] #83631
29/01/08 04:51 PM
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 Original geschrieben von: Najib
hallo
das würde ja heissen, dass ein frankoschweizer oder einer aus dem tessin nicht ohne fliessend deutsch zu sprechen nach deutschland heiraten dürfte.
hast du es so gemeint?

gruss
Najib


Irgendwie verstehe ich die Frage nicht ganz. Deutschland hat nur eine Landessprache. Deutsch! Somit müsste der Frankoschweizer oder der Tessiner auch Deutsch sprechen!

Last edited by B-52; 29/01/08 04:53 PM.

Computer lösen uns Probleme, die wir ohne sie gar nicht hätten.
Re: Visum zur Eheschließung in Deutschland [Re: B-52] #83632
29/01/08 05:03 PM
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hallo

b52,

 Antwort auf:
Somit müsste der Frankoschweizer oder der Tessiner auch Deutsch sprechen!


das wollte ich wissen. deine antwort ist konsequent und meiner meinung nach richtig.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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