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Mein Freund in die Schweiz einladen... #82123
11/11/07 02:04 PM
11/11/07 02:04 PM
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nejma Offline OP
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nejma  Offline OP
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Selam wa aleikum

Ich möchte gerne meinen Freund in die Schweiz einladen, so für ein bis drei Monate, um uns besser kennen zu lernen. Wenn ich auf dem Konsulat nachschaue, braucht es von mir nur die Einladung? und von ihm Lohnausweise, Arbeitsvertrag etc.? Was ist wenn er keine feste Arbeit hat? Was gibt es für andere Möglichkeiten?

Hat mir jemand Tipps oder wie habt ihr es gemacht? Alle direkt in Marokko geheiratet und mit Familiennachzug in die Schweiz geholt? Ich möchte ehrlich gesagt nicht gleich wieder heiraten

Ich danke euch

Re: Mein Freund in die Schweiz einladen... [Re: nejma] #82125
11/11/07 02:51 PM
11/11/07 02:51 PM
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Svenja Offline
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Svenja  Offline
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Also wenn Du ihn zu Dir einladen willst, mußt DU ja die sachen abgeben.
In Deutschland braucht man dazu auf jeden fall:
Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
einige (je nach Bundesland) wohl auch den Mietvetrag.
Ich weiß nicht, wie das bei Euch aussieht.


www.maroc-oase.de
Das etwas andere Forum!
Re: Mein Freund in die Schweiz einladen... [Re: Svenja] #82138
12/11/07 02:06 AM
12/11/07 02:06 AM
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Andrea84 Offline
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Andrea84  Offline
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Falls du da noch nicht geschaut hast würde ich sagen in dem Thread "Marokkaner nach Deutschland einladen" findest du schon mal einige Infos.
Ich weiß auch nicht, ob du dieses Infoblatt schon kennst:
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/mar.Par.0028.File.tmp/131_V_visite_de.pdf

Und hier noch die Homepage der Botschaft, die eine extra Telefonnummer für Visaangelegenheiten hat:
http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/reps/afri/vmar/afomar.html

Leider muss ich sagen, dass ich denke, dass für einen Arbeitslosen die Genehmigung eines Visums nicht sehr wahrscheinlich ist. Ich kann dir aber keine weiteren Erfahrungswerte nennen, da es Gott sei Dank bei meinem Freund (ist Englischlehrer) geklappt hat. Aber ich kann gut dein Gefühl nachvollziehen, dass man ja nicht gleich heiraten will und wünsche dir einfach alles Gute.

Andrea

Re: Mein Freund in die Schweiz einladen... [Re: Andrea84] #82149
12/11/07 08:50 PM
12/11/07 08:50 PM
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nejma Offline OP
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Selam Andrea

Vielen Dank. Genau dies habe ich auch gelesen, andere meinen eben dass sie noch meinen Betreibungsauszug sehen möchten und dass ich für 20'000.- bürgen muss etc...

Mein Freund arbeitet im Moment auf Abruf..

Es ist super schwierig das Ganze! Lg Daniela

Re: Mein Freund in die Schweiz einladen... [Re: nejma] #82152
12/11/07 11:06 PM
12/11/07 11:06 PM
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Andrea84 Offline
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Andrea84  Offline
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Hallo Daniela,
hier in Deutschland stellt das Auslandsamt oder die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung aus. Dafür wollen sie mal die Gehaltsnachweise über die letzten drei Monate, manchmal nur zwei, mal den Mietvertrag und mal nicht. Und manche bieten zum Gehaltsnachweis die Alternative der Einrichtung eines Sperrkontos. Man muss also wirklich direkt beim für einen selbst zuständigen Amt nachfragen. Und ich denke auch in deinem Fall kann dir jemand von der Stelle die dir die Verpflichtungserklärung ausstellt sagen, was sie von dir vorgelegt haben möchten. Und für das Konsulat beim Visaantrag selbst reicht von deiner Seite dann die Verpflichtungserklärung.
Ich wünsch dir viel Kraft für die schwierigen Zeiten, ich denke einige hier können es dir nachfühlen.
lg Andrea

Re: Mein Freund in die Schweiz einladen... [Re: nejma] #82330
23/11/07 12:02 PM
23/11/07 12:02 PM
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Pandora Offline
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Pandora  Offline
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Joined: Nov 2006
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Schweiz
lieber spät als nie \:\)

- Einladung schicken, am besten mit dem Vermerk, dass du für alle Kosten des Aufenhalts aufkommst und er bei dir zu hause wohnen wird. Dann gleich die Dauer des Visums angeben (drei monate ist sehr lange...); Einladung am besten gleich an die Ambassade de Suisse adressieren (aber deinem Freund schicken). Passkopie beilegen.

- er muss dann mit dieser Einladung und dem Visaantrag, der du ihm auch schicken kannst (kannst du runterladen auf der Botschaftshomepage) und mit den nötigen Papieren (steht auch beim Visaantrag drauf) zur Botschaft nach Rabat, wo er zwischen 8 und 11 uhr den visaantrag einreichen kann. Er kriegt dann ein Formular für die Garantieerklärung, das er dir schickt. Du musst dann damit zum zuständigen Amt (je nach Kanton verschieden) und musst nachweisen, dass du in der Lage bist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Schliesse eine Versicherung bei Elvia ab (Besucherversicherung) und bring einen Einkommensnachweis mit (Lohnabrechnungen) und den Kontostand und einen Auszug aus dem Betreibungsregister. Das zuständige Amt haut dann den Stempel auf die Garantieerklärun und lässt diese direkt der Botschaft zukommen. Dein Freund muss sich dann in 1-2 Wochen wieder auf der Botschaft melden und kriegt den Bescheid resp. das Visum. Ah genau, er muss, wenn er das Visum abholt, das Flug- insb. Rückflugticket vorweisen können. Also muss er das bis dann gekauft haben.

So, ich hoffe, ich konnte helfen.

Re: Mein Freund in die Schweiz einladen... [Re: Pandora] #82863
16/12/07 10:01 PM
16/12/07 10:01 PM
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Bern (Schweiz)
B-52 Offline
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Joined: Aug 2007
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Bern (Schweiz)
Hallo Community,

da ich selber bereits zweimal meine Freundin aus Casablanca in die Schweiz eingeladen habe, möchte ich mich hier auch noch zu Wort melden. Es gibt eigentlich nichts, was mein Vorredner Pandora nicht schon gesagt hat. Dennoch möchte ich hier einige Sachen klären.

Wenn Du also in der Schweiz lebst und einen Schweizer Pass hast, sind die wichtigsten Voraussetzung bereist erfüllt! Von Vorteil wäre es, wenn Du Dich mit dem ANAG* Gesetz und den ANAG-Weisungen* vertraut machst.

Von jetzt an ergibt sich jeder Schritt von selbst.

1. Ihr füllt zusammen das Visumgesuch für die Schweiz aus* (3 Exemplare!)

2. Du schreibst ein Einladungsschreiben* an die Schweizer Vertretung in Rabat. (Absicherung der Kostendeckung unbedingt erwähnen.)

Mit diesen beiden Dokumenten geht dein Freund / deine Freundin nun auf die Schweizer Vertretung in Rabat und muss persönlich vorsprechen!

3. Die Schweizer Vertretung in Rabat prüft das Visumgesuch für die Schweiz.

Wird das Visum (formlos oder anderweitig) abgelehnt, hast du als Garant Anspruch auf eine Kostenpflichtige, Beschwerdefähige Verfügung des Bundesamts für Migration in Wabern/Bern.

4. Die Schweizer Vertretung in Rabat verlangt von Dir nun evt. eine Garantieerklärung*

Wird eine Garantierklärung verlangt, brauchst Du eine aktuelle Lohnabrechnung und einen aktuellen Kontoauszug. Deinen Gast muss bis zu einer Summe von CHF 25’000 versichert werden. Dies ist jedoch auch über den Abschluss einer Reiseversicherung möglich! Ist Dein Gast mit einer gültigen Versicherungspolice gegen Unfall und Krankheit bis 25'000 Franken versichert, brauchst Du keinen Kontoauszug, der den geforderten Betrag abdeckt! Garantieerklärungen werden in der Regel jedoch nur verlangt, wenn es sich um einen Aufenthalt > 1 Monat handelt, oder der Aufenthalt entgeltlich ist!

5. Die zuständige Auslandbehörde prüft Deine Garantieerklärung und teilt der Botschaft in Rabat mit, dass das Visum ausgestellt werden kann. Jetzt noch das Retourticket (Flugzeug) vorweisen!

* Alle Dokumente und Voraussetzungen findest Du unter: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

Gruss B-52

Last edited by B-52; 16/12/07 10:07 PM.

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