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fragen wegen aufenthalt in deutschland #82388
25/11/07 09:32 PM
25/11/07 09:32 PM
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sonnenschein71 Offline OP
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hallo

ich werde im februar in Marokko heiraten.nun hätte ich ein zwei fragen: wie lange kann es dauer bis mein mann in deutschland ist und hier her darf?
was für vorraussetzungen gibt es die ich haben muss, um das er nach deutschland darf?


danke im vorraus

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #82391
25/11/07 10:55 PM
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Hallo Sonnenschein71!

 Original geschrieben von: sonnenschein71
wie lange kann es dauer bis mein mann in deutschland ist und hier her darf?


Rechne mit 2 Monaten oder länger bis er das Visum hat,und freu dich wenn es schneller geht \:\)

 Antwort auf:
was für vorraussetzungen gibt es die ich haben muss, um das er nach deutschland darf?


1. Muss er nachweisen das er genügend Deutsch kann.Das kann er,wenn er z.B. im Goethe Institut in Marokko zur Schule geht und dort den Deutschkurs besucht und den anschließenden Test macht.

2.Wenn Ihr Glück habt,reicht es wenn er auf der Botschaft durch ein Gespräch,einen Test nachweist das er genug Deutsch kann.

3. Ihr müsst die Heiratsurkunde in Marokko vom deutschen Konsulat legaliesieren lassen.

4. Der Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung muss in mehrfacher Ausführung ausgestellt werden.

5. guckst du hier \:\) : http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/02/Botschafter__und__Abteilungen/nationale__visa.html


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: LeVonW] #82435
26/11/07 08:22 PM
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hi
vielen dank für deine antwort..hab mich gefreut.ich hätte allerdings noch eine frage: stimmt es denn wirklich...das man als deutsche frau oder deutscher mann(ehe) genug geld verdienen muss...das der marokanische partner(in) nach deutschland überhaupt kommen darf?
ich habe das leider jetzt schon oft genug gehört,das dies so ist.
weißt du darüber bescheid und kannst du mir auskunft erteilen??

ich danke dir im vorraus

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #82440
26/11/07 10:06 PM
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Hallo Sonnenschein!

Kommt drauf an was für ein Visum ihr haben wollt.Wenn ihr eins zum Heiraten in Deutschland braucht oder ein Besuchervisum,dann musst du nachweisen,dass du genug Geld verdienst um deinen Verlobten zu unterhalten.Für die Familienzusammenführung wird keine sogenannte Verpflichtungserklärung benötigt.Zumindest steht das so auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Rabat.Ich kann dir darüber aber wahrcjeinlich im Dezember genaue Auskunft geben,da ich am Donnerstag zu meinem Schatz fliege und auch danach fragen will wenn wir bei der Botschaft sind.

Ich glaube/hoffe aber das man für die Familienzusammenführung nicht ein bestimmtes Grundgehalt nachweisen muss.Aber wie geschrieben kann ich dir dazu mehr sagen wenn ich am 07.12. wieder im kalten Deutschland bin.

LG LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: LeVonW] #82458
27/11/07 04:12 PM
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ich danke dir für deine antwort.jetzt bekomm ich richtig angst,weil ich im moment keine arbeit habe.warum ist das alles so schwer?andere menschen kommen auch nach deutschland..mal abgesehen von denen die aus ihrem land raus müssen.
es wäre schön,wenn du mir bescheid geben würdest.vielleicht findest du ja raus..wieviel man verdienen muss.
ich wünsch dir auf alle fälle viel spass in marokko.siehst du,du kommst am 7.dezember wieder und ich fliege das erste mal am 8.dezember zu meinem schatz.du kannst dir ja bestimmt vorstellen,wie aufgeregt ich bin.darf ich dich fragen wohin du nach marokko fliegst.mein schatz wohnt in fes.wenn du willst dann schreib ich dir mal mein addy auf vom msn.ich hoffe du hast auch msn,ich denk da können wir uns besser unterhalten,natürlich nur wenn du willst.hier ist mein addy:herzblatt6@hotmail.de
vielleicht kannst du mir ja so nochetwas über das land und die menschen erzählen,aber wichtig ist erstmal das andere.
also bis dann erstmal...würde mich über ein gespräch mit dir freuen......liebe grüße himmelsstern

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #82460
27/11/07 04:42 PM
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Hallo Sonnenschein71,

brauchst keine Angst haben, wenn ihr in Marokko heiratet, muss Du für das Visum Deines Mannes weder ausreichendes Einkommen noch genügend Wohnraum nachweisen. Du darfst nur nicht obdachlos sein.

LG
Dani

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #82461
27/11/07 04:45 PM
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Hallo,

guck doch mal in Ruhe bei http://www.info4alien.de

Da bekommst Du alles was Du brauchst!

Ansonsten:

Eheschließungsvisum = Heirat in Deutschland, kein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visum + Verpflichtungserklärung erforderlich (hier in NRW verlangen sie derzeit einen Gehaltsnachweis von monatlich mind. 1.200 EUR netto). In einem Fall hatte eine Bekannte von mir eben nicht diesen Mindestlohn. Sie bekam eine schriftliche Erklärung von ihren Eltern, daß diese sie monatlich mit XXX EURO unterstützen. Dies wurde von der ABH anerkannt.

Familiennachzug (auch bekannt als Familienzusammenführung(FZF)-Visum = Bereits verheiratet (durch erfolgte Heirat in Marokko) somit Rechtsanspruch auf ein Visum vorhanden, keine Verpflichtungserklärung erforderlich!

Also am besten in Marokko heiraten! Allerdings müssen Deutsch-Grundkenntnisse nachgewiesen werden...oder sprichst Dein Freund schon deutsch...dann hat sich das natürlich erledigt!

Viel Glück!

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #82465
27/11/07 06:45 PM
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Hallo!
 Original geschrieben von: sonnenschein71
ich wünsch dir auf alle fälle viel spass in marokko.siehst du,du kommst am 7.dezember wieder und ich fliege das erste mal am 8.dezember zu meinem schatz.du kannst dir ja bestimmt vorstellen,wie aufgeregt ich bin.darf ich dich fragen wohin du nach marokko fliegst.mein schatz wohnt in fes.

Vielen Dank!Ich wünsche dir auch viel Spass!Ich kann nachvollziehen wie aufgeregt du bist,ging mir bei meinem ersten Besuch auch so!Mein Verlobter wohnt nicht weit weg von Fes in einem kleinen Dorf!Ich lande in Fes!Klar würde ich mich freuen wenn wir bei MSN schreiben würden.Meine Addy ist tinatinw@hotmail.de.Ich weiß aber nicht,ob ich bevor ich fliege noch mal online gehe.Ich muss noch ein bißchen was organisieren,und packen und putzen \:\)

Und wegen deiner Aufregung: das ist verständlich aber mach dir keine großen Gedanken,alle Leute die ich bisher getroffen habe sind nett und sehr gastfreundlich!Und Marokko ist IMMER eine Reise wert.

LG LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: MeryamIman] #82654
05/12/07 04:01 PM
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hi,
wir wollen in marokko heiraten und er hat auch deutschkenntnisse.er studiert deutsch.
ich danke dir für deine mail.ich bin auf diesem gebiet ziemlich unerfahren und freue mich immer wenn mir jemand hilft

liebe grüße

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #82935
25/12/07 11:25 AM
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hallo dani,
ich war jetzt 2 wochen in marokko und habe die zeit dort sehr genossen,leider war sie viel zu kurz.
wir waren auf der deutschen botschaft und da habe ich ein zettel bekommen wo drauf steht das sie ein einkommensnachweis haben wollen auch wenn ich in marokko heirate.ich bin völlig durcheinander,weil jeder etwas anderes erzählt.genauso hab ich erfahren das ich einer religionangehören muss,sonst kann ich nicht heiraten.kennst du dich da aus und kannst mir weiter helfen??es ist zum verrückt werden.immer wieder kommt was neues dazu.vllt kennst du dich ja etwas aus und kannst mir helfen,würde mich freuen.
ich wünsche dir und deiner familie einen schönen ersten weihnachtsfeiertag und lass dir liebe grüße da...heike ;\)

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: MeryamIman] #82937
25/12/07 08:13 PM
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 Original geschrieben von: MeryamIman

Familiennachzug (auch bekannt als Familienzusammenführung(FZF)-Visum = Bereits verheiratet (durch erfolgte Heirat in Marokko) somit Rechtsanspruch auf ein Visum vorhanden, keine Verpflichtungserklärung erforderlich!

Also am besten in Marokko heiraten! Viel Glück!


Dem kann ich nur zustimmen.

Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist?

Bei Frage Nr. 24 im "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" wird gefragt: "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?" Wenn dann "ALG-II" angegeben würde, stimmt da die ABH auch zu oder wird "die Tür dichtgemacht?"
Oder muß diese Frage von bereits Verheirateten nicht beantwortet werden, sondern nur im Falle von Touristen-, Studium- oder anderen Visa?

Gruß,
Der Heinz


Last edited by HeinzMann; 25/12/07 08:14 PM.

Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: HeinzMann] #82938
25/12/07 10:39 PM
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Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist? ...

Dann gerät der (die) marokkanische Ehepartner(in) womöglich vom Regen in die Traufe!

Mit Grüssen!

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: tantantan] #82941
25/12/07 11:39 PM
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 Original geschrieben von: tantantan
Wie verhält es sich aber im Falle des Ehegattennachzugs bzw. der Familienzusammenführung, wenn der Ehepartner in Deutschland ALG-II Empfänger ist? ...

Dann gerät der (die) marokkanische Ehepartner(in) womöglich vom Regen in die Traufe!

Mit Grüssen!



@ tantantan
Hm, Dein Kommentar ist ein Kommentar, aber im Grunde genommen keine Antwort auf die gestellte Frage.


Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83014
27/12/07 11:15 AM
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Hallo Sonnenschein71,

schön, dass es Dir in Marokko so gut gefallen hat.

Wegen der Papiere mach´ Dir mal keine Sorgen. Den Einkommensnachweis brauchst Du zum Heiraten (den wollen also die marokkanischen Behörden sehen).
Wenn Du ALGII bekommst, gibst Du eben eine entsprechende Bescheinigung ab. Ein geringes Einkommen ist kein Hindernis für eine Eheschließung.

Da ein Moslem nur eine Mulima, Jüdin oder Christin heiraten darf, solltest Du einer dieser Religionen angehören.
Du möchtest doch auch in Fès heiraten. Ich habe dort keinen Religionsnachweis benötigt. Es wurde davon ausgegangen, dass man als Europäerin auch Christin ist.
Am besten schickst Du Deinen Verlobten zum Familiengericht in Fès. Dort bekommst Du die sicherste Auskunft. Solche Dinge werden von Ort zu Ort etwas unterschiedlich gehandhabt.

Viele Grüße
Dani

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #83023
27/12/07 07:38 PM
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hallo dani
danke für deine mail.ich werde ihn mal aufs familiengericht in fes schicken...mal sehn ws die sagen.
kennst du dich sonst noch aus was die papiere betrifft..ich habe leider überhaupt kein durchblick,weil jeder auch etwas anderes sagt.
kannst du mir sagen was ich brauche und was mrin schatz braucht und was ich tun muss damit alles schnell geht.
ich würde mich sehr freuen wenn du mir weiterhelfen könntest.

liebe grüße heike

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83060
28/12/07 08:01 PM
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Hallo Heike,

ich habe damals, als wir unseren Behörden-Marathon gestartet haben, eine Art Tagebuch geführt und kann deshalb gut nachvollziehen, was wir im einzelnen brauchten. Ich schreibe das nachher mal auf, wenn ich wieder zuhause bin.
Aber denk´ bitte dran, dass meine Infos vom Dezember 2005 sind. Ich weiß nicht, ob noch alles aktuell ist.

Bis später
Dani

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #83061
28/12/07 09:01 PM
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 Original geschrieben von: DaniM
Hallo Sonnenschein71,

brauchst keine Angst haben, ........ noch genügend Wohnraum nachweisen.
LG
Dani



Sicherlich steht's so im Gesetzbuch. Ich wurde von der Ausländerbehörde aber trotzdem aufgefordert, eine Wohnbescheinigung vom Vermieter ausfüllen und unterschreiben zu lassen.
In der Wohnbescheinigung wird nach der Anschrift und Name des Vermieters, nach Größe und monatl. Warmmiete incl. NK, nach der Anzahl der Mitbewohner sowie nach der Anzahl der Räume gefragt.
Diese Angaben sollen anscheinend mit in die Entscheidung zur Erteilung des FZF-Visums einfliessen. Ich frage mich jetzt natürlich nur, warum wird sowas verlangt, wenn's laut Gesetzbuch nicht erforderlich ist....?!?


Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #83118
31/12/07 03:21 PM
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[i][/i]hallo dani,es wäre natürlich schön,wenn du mir mal alles aufschreiben würdest was ich so an papieren brauche.
aber vorallem wo und wie und was ich alles wegschicken muss.was legalisiert werden muss usw....usw.was aufs konsulat muss..und und und...
ich danke dir sehr für deine hilfe.
das mit der bescheinigung fürs wohnen hab ich gehört bräuchte man nicht wenn man in marokko heiratet...nur in deutschland.
es ist doch einfach nur zum verrückt werden ...oder?
genauso hab ich gelesen braucht man eine bescheinigung das man gesund ist und frei von ansteckenden krankheiten?auch eun führungszeugnis mus da sein..
bitte wenn es dir möglich ist,dann schreib mir alles auf ok

ich wünsche dir einen guten rutsch und ein gesundes neues jahr

liebe grüße heike

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83123
31/12/07 06:10 PM
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hallo

über den wohnraum kann ich dir nichts sagen, aber
 Antwort auf:
genauso hab ich gelesen braucht man eine bescheinigung das man gesund ist und frei von ansteckenden krankheiten?auch eun führungszeugnis mus da sein.


ja, das muss sein.
es muss aber nicht bescheinigt werden, dass du kerngesund bist, sondern nur, dass du keine ansteckenden krankheiten, sprich aids oder syphillis und was es alles so gibt, hast.
das machst du am besten in ma, wenn's möglich ist.
bei mir hat dem marokkanischen arzt ein blick in die augen und eine ehrliche antwort auf eine ehrliche frage gereicht, um die bescheinigung zu erhalten.
die famillie deines bräutigams kennt da bestimmt einen passenden arzt. du must dann die bescheinigung auch nicht mehr übersetzten lassen.
ein führungszeugnis ist ja kein problem. das bekommst du auf deiner gemeinde. ob es allerdings probleme gibt, wenn was anderes als "kein eintrag" drinsteht, weiss ich auch nicht, das wäre aber eine interessante frage.
hat jemand einen entfernten bekannten hat, oder jemanden, den er vom hörensagen kennt, und weiss was dann passiert?

gruss
Najib




Last edited by Najib; 31/12/07 06:18 PM. Reason: ergänzung

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83147
02/01/08 10:21 AM
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Hallo Sonnenschein71,

Erstmal wünsche ich Dir und allen anderen ein frohes neues Jahr und bitte um Entschuldigung für die Verspätung. Eigentlich wollte ich mich ja schon früher melden.

Hier kommt nun die Liste der Dokumente, die wir benötigt haben.

Diese Unterlagen mußt Du aus Deutschland mitbringen:
1. Reisepass
2. Personalausweis
3. Geburtsurkunde
4. deutsches polizeiliches Führungszeugnis
5. Meldebescheinigung
6. Ledigkeitsbescheinigung
7. Religionsnachweis
8. Ehefähigkeitszeugnis
9. Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber
10. die 3 letzten Gehaltsnachweise

Zu 3. -7. : Diese Unterlagen mußt Du bereits in Deutschland übersetzen und
bei einem der marokkanischen Konsulate (Düsseldorf, Frankfurt)
legalisieren lassen. Eventuell macht das auch die marokkanische Botschaft in Berlin.

Zu 6. : Oft reicht es, wenn in der Meldebescheinigung steht, dass Du ledig bist. Dein Freund sollte sich erkundigen, ob eine separate Ledigkeitsbescheinigung erforderlich ist.

Zu 7. : Als Religionsnachweis kann ebenfalls die Meldebescheinigung mit eingetragener Religionszugehörigkeit dienen.

Zu 8. : Das Ehefähigkeitszeugnis muss NICHT übersetzt werden.

Zu 9. : Dein Freund soll sich erkundigen, was in diesem Fall (momentan kein Arbeitgeber) zu tun ist. Ich vermute, dass eine schriftliche Erklärung von Dir ausreicht.

Zu 10. : Dafür brauchst Du wahrscheinlich eine Bescheinigung vom Arbeitsamt. Das ist wieder etwas, nach dem sich Dein Freund erkundigen sollte.

Wenn Du in Marokko bist, müssen noch folgende Unterlagen besorgt werden:

11. marokkanisches polizeiliches Führungszeugnis
12. Staatsangehörigkeitsbescheinigung
13. Ehefähigkeitsbescheinigung
14. ärztliches Attest
15. Schwangerschaftstest

Zu 11. : Das bekommst Du im Justizministerium in Rabat. Du mußt dort ein Passfoto und eine Kopie Deiner Geburtsurkunde (incl. Übersetzung ins Arabische) abgeben.

Zu 12. : Als Staatsangehörigkeitsbescheinigung reicht NICHT Dein Reisepass.
Diese Bescheinigung bekommst Du bei der Deutschen Botschaft in Rabat.

Zu 13. : Die Ehefähigkeitsbescheinigung bekommst Du ebenfalls bei der Deutschen Botschaft. Sie wird auf Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt. Die marokkanischen Behörden bekommen nur die Ehefähigkeitsbescheinigung, nicht das Ehefähigkeitszeugnis zu sehen, deshalb muss es auch nicht übersetzt werden.

Zu 12. + 13. : Beide Bescheinigungen werden in französischer Sprache ausgestellt. Da das Familiengericht in Fès aber arabische Dokumente gefordert hat, mussten wir sie noch übersetzen lassen.
Zum Abschluss müssen beide Bescheinigungen vom Außenministerium in Rabat legalisiert werden.

Zu 14. : Dieses Attest wird von jedem Arzt ausgestellt. Oft sogar ohne jede Untersuchung.

Zu 15. : Attest über eine Ultraschall-Untersuchung beim Gynäkologen.


Was Dein Freund an Unterlagen braucht, weiß ich nicht so genau. Mit Sicherheit:
- Geburtsurkunde
- Ausweis
- Meldebescheinigung
- Verlobungsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung
- polizeiliches Führungszeugis
- ärztliches Attest
- ...?

Wenn ihr alle Unterlagen zusammengestellt habt, muss alles 5 Mal kopiert werden. Die Dokumente durchlaufen verschiedene Stationen und jede behält einen Satz Kopien da.
Normalerweise werden Unterlagen an die einzelnen Stationen geschickt. Wenn ihr die "Zustellung" selbst übernehmt, geht es schneller.

Wenn ihr nur wenig Zeit in Rabat verlieren wollt, würde ich folgendermaßen vorgehen:
Am ersten Tag gleich morgens zur Botschaft und Staatsangehörigkeitsbescheinigung + Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Danach zum Justizministerium wegen des Führungszeugnisses.
Dann könnt ihr dem Übersetzer schon mal Kopien der beiden Bescheinigungen von der Botschaft geben. So kann er alles schon mal Übersetzen und braucht am nächsten Tag nur noch die Legalisierung des Außenministeriums hinzuzufügen.
Am zweiten Tag solltet ihr schon sehr früh beim Außenministerium sein. Wir waren um 6.30 dort und das war auch gut so. Am besten stellst Du Dich in die
"Frauen-Schlange". Die ist wesentlich kürzer und bei den Männern gibts immer Gedrängel und Geschubse.
Das kannst Du auch ohne Französisch- oder Arabisch-Kenntnisse leicht selbst erledigen.
Wenn Du die Legalisierungen bekommen hast, muss der Übersetzer sie nur noch anfügen und ihr habt alles in 2 Tagen geschafft.

Den Mietvertrag braucht ihr schon, denn das Visum wird nicht genehmigt, wenn Dein Mann hier in Deutschland obdachlos wäre.

LG
Dani

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #83153
02/01/08 02:45 PM
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Da kann man doch mal sehen, wie unterschiedlich das alles ist. Was der eine braucht(e), braucht(e) der andere wiederum (bei seiner erfolgten Eheschliessung in Marokko) nicht.

Man kann natürlich auch zu seinem hiesigen Standesamt in D gehen und sich den sogenannten "Laufzettel" holen, wo dann alles drinsteht, was "er" und "sie" in Deutschland und Marokko an Dokumenten zu besorgen (und zu schicken) haben, um erstmal ein Ehefähigkeitszeugnis (vom örtlichen Standesamt) zu bekommen, damit man überhaupt im Ausland heiraten darf.

Zusätzlich/zeitgleich kann (sollte) man sich mit der Deutschen Botschaft in Rabat in Verbindung setzen um zu erfahren (ebenfalls per Auflistung auf einem "Laufzettel"), was wiederum "er" und "sie" an Dokumenten brauchen, um dort (in Marokko) eine Eheschliessung unter Dach und Fach zu bringen.

Viel Erfolg - und Glück.
Gruß,
HeinzMann


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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: HeinzMann] #83157
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Hallo Heike,
Nachdem Dani ja bereits alles ziemlich ausfuehrlich beschrieben hat, moechte ich nur noch etwas ergaenzen.
Da Ihr ja in Fes heiraten wollt empfehle ich Dir Dein Fuehrungszeugnis vom marokkanischen Justizministerium in arabischer Sprache ausstellen zu lassen. Mir wurde es dort im vergangenen Jahr in Franzoesich ausgestellt, und als ich es am Familiengericht in Fes vorlegte, verlangten die noch die Uebersetzung ins Arabische.
Ansonsten druecke ich Euch die Daumen, dass Ihr alles schnell und reibungslos abwickeln koennt.
Liebe Gruesse aus Ibiza,
Karim Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #83158
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hallo dani,ich wünsch dir auch ein gesundes neues jahr.vielen lieben dank für deine mail.
mein gott,ich weiss gar nicht wo ich zuerst anfangen soll,mit den ganzen papieren.was hast du denn zuerst gemacht???
es ist alles so verwirrend..

was denkst du wie lange das alles dauern wird?

lích wünsch dir noch ein schönen tag bis bald
lg heike

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: HeinzMann] #83159
02/01/08 06:03 PM
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hallo heinzmann,
danke für deine mail.sg mal hast du vllt die adresse und telefonnummer von der botschaft in rabat
wäre schön,wenn du mir da helfen könntest.

lg heike

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: theomarrakchi] #83160
02/01/08 06:11 PM
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hi,alles gute für das neue jahr
ein führungszeugnis von mir in marokko ausstellen lassen???hab ich das richtig verstanden??
ich dachte das mus ich hier in dtl machen lassen auf meiner behörde.

lg heike

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83161
02/01/08 06:46 PM
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Hi, schau' dir mal die Homepage an. http://www.1001geschichte.de/
Viel Glück.
Naima0608

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: Naima0608] #83162
02/01/08 07:45 PM
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Hallo
Hier ist der Link der Botschaft in Rabat

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/Startseite.html

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83163
02/01/08 08:56 PM
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Hallo Heike,

Du brauchst ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland
(das muss übersetzt und bei einem der marokkanischen Konsulate legalisiert werden) und du brauchst ein marokkanisches Führungszeugnis vom Justizministerium in Rabat.

Wir haben alles in 2 1/2 Wochen geschafft.

LG
Dani

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83164
02/01/08 10:19 PM
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 Original geschrieben von: sonnenschein71
die adresse und telefonnummer von der botschaft in rabat


Wenn Du auf der Internetseite nachschaust, ist sicherlich besser. Da hast Du alles schriftlich. Die Adresse ist Dir ja schon mitgeteilt worden.

Der marokkanische Part(ner) sollte von seiner Seite aus ebenfalls sich ein Papier geben lassen (also von der Botschaft), wo draufsteht, was er zu machen hat. Das ist das Sicherste. Denn dann machst Du das, was da draufsteht, was "die" haben wollen.
Ich kann Dir nur sagen, das ich von einem Führungszeugnis auf marokkanischer Seite für eine Heirat wirklich noch nie was gehört habe. Der marokkanische Partner braucht eins, ja, für den Antrag zur Familienzusammenführung, aber die steht doch erst viel später auf dem Plan, nämlich erst nach dem Deutschzertifikat...

Du brauchst aber als Deutsche ein polizeiliches Führungszeugnis für eine Eheschließung im Ausland (es gibt nämlich zwei Sorten!). Dieses Führungszeugnis bestellt Du beim Einwohnermeldeamt (Kostenpunkt ca. 14 oder 16 Euro, hab's vergesen) und dieses wird Dir nach ca. 14 Tagen aus Bonn zugeschickt. Dieses kannst Du in Marokko übersetzen und beglaubigen (und kopieren) lassen. Von einem Übersetzer, der von der Botschaft anerkannt ist. Die haben dort eine entsprechende Liste.

Trotz allem: mach' das, was man Dir auf Deinem Standesamt sagt. In dem "Laufzettel" ist alles vermerkt, was Du für Papiere brauchst und der marokkanische Partner nach D schicken muß, damit Du überhaupt erstmal Dein Ehefähigkeitszeugnis bekommst.

Und zwischenzeitlich soll(te) der marokkanische Partner das machen (also seine Papiere komplettieren), was man ihm in Marokko selbst aufgetragen hat, wenn er dann später mit Dir in Marokko heiraten will. Internet schön und gut, aber was machen denn die, die nicht auf's Internet zugreifen können/wollen und auch zu heiraten beabsichtigen? Da muß und geht es doch auch...
Gruß,
HeinzMann


Es gibt nicht nur einen Idealpartner auf der Welt. Das Problem ist, denjenigen/diejenige zu finden!
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: HeinzMann] #83165
03/01/08 12:34 AM
03/01/08 12:34 AM
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Hallo HeinzMann,
Also sowohl in Marrakech als auch in Fes verlangt das Familiengericht neben dem deutschen auch das marokkanische Fuehrungszeugnis, wie ich bereits in einem Posting heute mittag mitgeteilt hatte. Schreibt doch bitte nur immer das, was Ihr tatsaechlich wisst und nicht "vielleicht" oder "ich habe gehoert" oder auch "nicht gehoert".
Am Einfachsten geht der marokkanische Partner(in) zum zustaendigen Familiengericht und laesst sich da einen Zettel geben auf dem genau aufgefuehrt ist was das Gericht von beiden Partnern verlangt. Wie ich festgestellt habe, gibt es da naemlich oertliche Abweichungen.
Liebe Gruesse aus Ibiza,
Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

www.ibiza-marrakech-express.com
Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: HeinzMann] #83167
03/01/08 12:43 PM
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Hallo HeinzMann,

die notwendigen Unterlagen für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erfragt man am besten beim Standesamt, dass das Zeugnis auch ausstellen soll. Da gebe ich Dir vollkommen Recht.
Dieses Zeugnis wird ausschließlich von deutschen Behörden
(Deutsche Botschaft in Marokko zur Ausstellung der Ehefähigkeitsbescheinigung) benötigt.

Alle anderen Heiratsunterlagen müssen aber marokkanischem Recht entsprechen. Deshalb kann man die Infos auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Rabat nur als erste Richtlinie benutzen.
Dort finden sich auch Formulierungen wie : "Verbindliche Auskünfte zu marokkanischem Recht können nur die zuständigen marokkanischen Behörden erteilen".

In der Auflistung der Botschaft befindet sich übrigens auch das marokkanische Führungszeugnis (Auszug aus dem marokkanischen Strafregister).

LG
Dani

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: DaniM] #83169
03/01/08 03:49 PM
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 Original geschrieben von: DaniM
In der Auflistung der Botschaft befindet sich übrigens auch das marokkanische Führungszeugnis (Auszug aus dem marokkanischen Strafregister).



Wow...das verwundert mich. Es gibt wirklich überall Unterschiede. Daher habe ich ja auch immer betont, dort nachzufragen, wo man wohnt, also der deutsche Partner beim örtlichen Standesamt, der marokkanische Partner in seiner Heimat.

Warum wir neulich bei unserer Heirat in Marokko ohne Führungszeugnis ausgekommen sind und erst beim Antrag für die Familienzusammenführung eines von ihr brauchten, weiß der Geier...
Na, dann dürfte ja nun alles hier in dieser Hinsicht besprochen und geklärt sein.

Viel Glück,
wünscht
HeinzMann


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Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: HeinzMann] #83197
05/01/08 08:42 PM
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Hi HeinzMann,
was meint ihr eigentlich immer..mit Familiezusammenführung und was bedeutete es so richtig???
Und wann genau passiert das ?


wünsch dir noch ein schönen Abend.
lg heike

Re: fragen wegen aufenthalt in deutschland [Re: sonnenschein71] #83200
05/01/08 11:30 PM
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 Original geschrieben von: sonnenschein71
Hi HeinzMann,
was meint ihr eigentlich immer..mit Familiezusammenführung und was bedeutete es so richtig???
Und wann genau passiert das ?


Ich versuche das mal ganz einfach zu erklären. Jetzt auch speziell bezogen auf unsere Situation(en). D.h., wir, die bereits einen Ausländer bzw. eine Ausländerin im Ausland geheiratet haben oder dieses beabsichtigen.

Wenn jemand "seinen Schatz" im Ausland geheiratet hat (also in unserem Fall in Marokko), dann darf "Schatzilein" nicht gleich nach erfolgter Heirat mit nach Deutschland kommen, so gerne wir es auch hätten. Denn grad' in der momentanen kalten Jahreszeit in Deutschland ist es im Bett sicherlich wärmer und zweifelsfrei entschieden angenehmer (seufz...), wenn man zu zweit drin liegt...;-)..Ich will jetzt aber nicht abschweifen......;-)...zurück zum Thema....

Der Ehepartner/die Ehepartnerin aus Marokko soll also mal zu uns nach Deutschland kommen, denn sonst hätte man sich ja den ganzen vorherigen Aufwand sparen können....

Dieser "Ehegattennachzug" oder diese "Familienzusammenführung" ist aber von bestimmten gesetzlichen Bestimmungen abhängig. Neben wichtigen Heiratsdokumenten, Paßfotos, pol. Führungszeugnis, der Pass selbst usw. muß eben beim Visaantrag, der vom ausländischen Ehepartner in dessen Heimatland gestellt werden muß, u.a. auch das Deutschzertifikat vorgelegt werden.

Dann erst kann alles seinen Gang nehmen, d.h., alle Unterlagen werden zur ABH (Ausländerbehörde) nach Deutschland (zu Deinem Wohnort) geschickt. Zu gegebener Zeit setzt sich dann die ABH mit Dir in Verbindung. Und wenn die AHB keine Einwände hat, das ihr zukünftig zusammenlebt, geht von der ABH eine positive Nachricht zur Botschaft nach Marokko und dann kann mit viel Glück "Schatzilein" nach einer weiteren Wartezeit das Einreisevisum für Deutschland abholen...that's all.

Die Bezeichnung "Familienzusammenführung" verwendet man meines Wissens treffender, wenn beabsichtigt ist, das mal weitere Familienangehörige des ausländischen Ehepartners mit nach Deutschland kommen sollen. Bei uns als (meist) einzelnen Personen würde ich persönlich eher von "Ehegattennachzug" sprechen.

Solltes ich irgendwas nicht korrekt beschrieben haben, korrigiert mich bitte. Für mich ist diese ganze Thematik nämlich auch neu und allwissend bin ich schon gar nicht...

Liebe Grüße,
HeinzMann

Last edited by HeinzMann; 05/01/08 11:32 PM.

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